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151/1999
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KULTURARBEIT NACH VERTRIEBENENGESETZ NEU DEFINIEREN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-ku) Die Bundesregierung beabsichtigt, die Aufgabenschwerpunkte bei der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) politisch neu zu definieren. Sie möchte damit in "angemessener Weise" die Konsequenzen aus den veränderten Bedingungen eines sich öffnenden und demokratisierenden Osteuropas ziehen, erklärt sie in ihrer Antwort (14/1432) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/1354). Eine dazu entwickelte neue Konzeption des Beauftragten der Regierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien sei am 29. Juni dieses Jahres mit Vertretern der nach dem BVFG institutionell geförderten Kultureinrichtungen erörtert worden. Weitere Unterredungen, insbesondere mit den ebenfalls fördernden Ländern und Kommunen, seien beabsichtigt. Laut Bundesregierung scheint die bestehende Vielfalt von Institutionen und Projekten in diesem Bereich "mitunter eher Ergebnis einer spontanen oder willensstarken Entscheidung gewesen zu sein, denn das Produkt eines vernünftigen Planungsprozesses". Zukünftig müßten sich auch die Museen und Forschungsvorhaben zu Schlesien, Pommern und anderen Regionen als Teil der wissenschaftlichen und musealen "Community" in Deutschland begreifen, nicht aber als Einrichtungen, welche sich in erster Linie auf sich selbst bezögen. Erforderlich sei deshalb eine stärkere Vernetzung sowie eine Öffnung zu großen Traditionen der regional bezogenen Aufarbeitung deutscher Geschichte und Kultur. An deren Ansprüchen und Standards müssten sich die bestehenden Einrichtungen messen lassen. Ziel der neuen Konzeption sei es insofern, die institutionelle Förderung und die Unterstützung auf Projektbasis neu zu organisieren und zu straffen, um Qualität und optimalen Einsatz knapper Ressourcen zu steigern.

Die Regierung rechnet laut Antwort mit einer Vielzahl rechtlicher, fiskalischer und politischer Probleme aus der Zusammenführung der Aufgaben und Einrichtungen in der Kulturarbeit nach dem Vertriebenengesetz. Keine der rechtlich selbstständigen Einrichtungen werde bereit sein, ihren Rechtsstatus freiwillig aufzugeben. Auch von Fachleuten und politischer Seite werde es Kritik geben. Hinzu könnten mit dem Ende der institutionellen Förderungen im Einzelfall über einen längeren Zeitraum erhebliche finanzielle Folgeverpflichtungen entstehen. Trotzdem sei die neue Konzeption als Reaktion auf veränderte Bedingungen erforderlich.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915106
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