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214/1999
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Haushaltsausschuss

HAUSHALTSSANIERUNGSGESETZEN MIT KOALITIONSMEHRHEIT ZUGESTIMMT

Berlin: (hib/MIK-hh) Zugestimmt hat der Haushaltsausschuss am Mittwochabend mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwürfen zum Haushaltssanierungsgesetz. Die Opposition von CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmte geschlossen gegen die Gesetzespakete.

Wie angekündigt hatten die Koalitionsfraktionen das ursprüngliche Haushaltssanierungsgesetz (14/1523) aufgeschnürt und dem Ausschuss zwei getrennte Gesetzentwürfe vorgelegt: Im jetzigen "Haushaltssanierungsgesetz” sind die Gesetzesänderungen zusammengefasst, denen der Bundesrat nicht zustimmen muss. Im "Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze” sind die zustimmungspflichtigen Teile und die Streichung der originären Arbeitshilfe aufgeführt. Zustimmungspflichtig ist danach unter anderem das Unterhaltsvorschussgesetz, das Bundessozialhilfegesetz, das Eigenheimzulagengesetz, das Wohngeldgesetz, die Gesetze über die Alterssicherung und die Krankenversicherung der Landwirte und die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten.

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen betonten, dass damit von den geplanten Einsparungen des Sparpaketes vom Bundestag rund 26 Milliarden DM direkt beschlossen werden könnten. Nur rund 4,2 Milliarden DM seien zustimmungspflichtig. Gegenüber dem bisherigen Entwurf habe es "keine substantiellen Änderungen” gegeben. Vorgenommene Änderungen unter anderem beim Gesetz über das Branntweinmonopol und beim Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz hätten keine finanziellen Auswirkungen.

Zuvor hatten die Oppositionsfraktionen beantragt, die Beschlussfassung der Gesetzentwürfe zu verschieben. Die Entwürfe seien kurzfristig vorgelegt worden und es gebe keinen ausreichenden Überblick, welche finanziellen Auswirkungen die Gesetze hätten. "Wir müssen wissen, über was wir hier beraten”, sagte der Sprecher der F.D.P.-Fraktion. Demgegenüber hielten die Koalitionsfraktionen die Entwürfe für "beratungsreif”, da sie nur das enthielten, was vorher schon im Haushaltssanierungsgesetz bekannt gewesen sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9921401
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