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219/1999
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KAMPF GEGEN TODESSTRAFE LANGFRISTIG ANLEGEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-mr) Die Bundesregierung hält den Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente beim Kampf gegen die Todesstrafe für "ungeeignet”. Nur ein langfristig angelegter und mit Entschlossenheit geführter politischer und gesellschaftlicher Dialog sowie die Fortentwicklung internationaler Menschenrechtsnormen könnten zum Verschwinden dieser "grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafform” führen, erklärt sie in ihrer Antwort (14/1948) auf eine Kleine Anfrage der PDS zum Todesurteil gegen den US-amerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal (14/1701).

Die Regierung legt weiter dar, bei einer drohenden Vollstreckung des Todesurteils gegen Abu-Jamal werde sie alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Vollstreckung abzuwenden, prüfen. Zu diesen Möglichkeiten gehörten sowohl eine bilaterale Intervention als auch ein gemeinschaftliches Vorgehen der EU-Partner.

Das Verfahren gegen den Journalisten sei Gegenstand laufender politischer Abstimmung unter den EU-Partnern. Über die EU-Ratspräsidentschaft seien die EU-Partner auch in Kontakt mit den Anwälten Abu-Jamals.

Zum derzeitigen Verfahrensstand führt die Bundesregierung aus, am 8. Oktober 1999 habe der US-Supreme Court in Washington die Petition des Journalisten, seinen Fall noch einmal auf Verfahrensfehler zu überprüfen, ohne weitere Begründung zurückgewiesen.

Der Rechtsweg innerhalb der Gerichtsbarkeit des US-Bundesstaates Philadelphia sei abgeschlossen. Bereits zwei Mal, 1989 und 1998, habe der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Pennsylvania die Verurteilung Abu-Jamals bestätigt. Der Gouverneur von Pennsylvania habe daraufhin den Hinrichtungsbefehl für den Journalisten unterzeichnet und als Hinrichtungstermin den 2. Dezember 1999 bestimmt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9921905
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