Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 1999 >
226/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

KEINE RECHTLICHEN NACHTEILE FÜR SOZIALHILFEEMPFÄNGER (ANTWORT)

Berlin: (hib/TAG-vb) Den Empfängern von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge entstehen durch die Änderung des Wohngeldgesetzes keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile. Dies bestätigte die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1941) auf die Kleine Anfrage (14/1796) der PDS.

Die Wiederherstellung des Gleichgewichts von besonderem Mietzuschuss für Sozialhilfeempfänger und Kriegsopferfürsorge mit dem allgemeinen Wohngeld sei verfassungsrechtlich geboten, erklärt die Regierung.

Es würden rund 170.000 Wohngeldempfänger "überproportional” von den Leistungsverbesserung profitieren, die vorher ergänzend Sozialhilfe bekommen hätten. Hierdurch würden die Kommunen "in erheblichen Umfang” Sozialhilfeleistungen einsparen.



Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Andrea Kerstges (in Vertretung)
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9922610
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf