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232/1999
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Petitionsausschuss

ARBEITSAMT SOLL BERUFLICHE FORTBILDUNG BEZAHLEN

Berlin: (hib/MIK-pt) Für die finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die entsprechende Petition an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung "zur Erwägung” zu überweisen.

In der zugrunde liegenden Eingabe hatte sich die Petentin beschwert, weil das zuständige Arbeitsamt ihren Antrag auf Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme abgelehnt hatte.

Sie erläuterte, dass nach ihrer Entlassung im Jahre 1996 eine Weiterbeschäftigung in ihrem erlernten Beruf als Friseurin nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb habe sie eine Anstellung als Schwesterhelferin in einem Altenheim angenommen.

Nach dem die Zahl der Schwesterhelferinnen in diesem Seniorenheim zu hoch und deshalb ihre Weiterbeschäftigung fraglich gewesen sei, wollte sie eine berufsbegleitende Umschulung zur Altenpflegerin absolvieren.

Da sie die mit der Weiterbildung verbundenen "erheblichen Kosten” nicht allein habe tragen können, habe ihr das zuständige Arbeitsamt die Übernahme der Ausbildungskosten bestätigt, so dass sie sich "umgehend” zur beruflichen Weiterbildung angemeldet habe.

Das Arbeitsamt habe dann jedoch die Förderung der Umschulung abgelehnt, weil im Bereich des Arbeitsamtes im erlernten Beruf der Petentin zur Zeit 13 offene Stellen für Friseurinnen gemeldet waren und weil die Petentin die persönliche Zugangsvoraussetzung für eine Förderung nicht erfüllt habe.

Nach eingehender parlamentarischer Prüfung kam der Petitionsausschuss zur Überzeugung, dass ein schutzwürdiges Interesse an der Übernahme der Weiterbildungskosten für die von der Petentin angestrebten Ausbildung als Helferin in der Altenpflege vorliege.

Das Arbeitsamt habe durch sein Verhalten ein Vertrauenstatbestand gegenüber der Petentin geschaffen, der eine Rücknahme der Förderung entgegen stehe. Um die Petentin zu unterstützen, wurde deshalb die Petition dem Arbeitsministerium zugeleitet, damit dort nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9923201
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