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238/1999
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Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

"ZÜGIGE” NOVELLIERUNG DES ALTSCHULDENHILFE-GESETZES ANGEKÜNDIGT

Berlin: (hib/BOB-vb) Die Bundesregierung hat angekündigt, sie werde "zügig” bis Anfang des Jahres 2000 einen Entwurf zur Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes vorlegen, wolle sich auf einen genauen Termin aber derzeit nicht festlegen.

Zunächst, so ein Regierungsvertreter am Mittwochvormittag im Verkehrs- und Bauausschuss, müsse das Ergebnis einer Arbeitsgruppe der neuen Bundesländer zu diesem Thema abgewartet und ausgewertet werden.

Die Regierung verwies darauf, mit Hilfe von Regelungen unterhalb eines Gesetzes sei es bereits gelungen, etwa der Hälfte der betroffenen Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern einen Schlussbescheid zu erteilen und diese somit wieder "an den Markt” zu bringen.

Im Fachausschuss zeichnete sich unterdessen eine Mehrheit dafür ab, zur Problematik der Altschuldenhilfe und der Situation der Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern eine öffentliche Anhörung Anfang des kommenden Jahres zu veranstalten.

Die CDU/CSU, die bereits in einem Antrag (14/1954) gefordert hat, die Regierung solle im Rahmen einer Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes den Schlusstermin für die Erfüllung der Privatisierungsauflage auf den 31.

Dezember 2000 vorziehen, machte darauf aufmerksam, die Problematik am Wohnungsmarkt in den neuen Ländern habe sich unvorhersehbar dramatisch verschärft. Nicht zu akzeptieren sei deshalb, dass die Bundesregierung noch nicht wisse, wann sie ihre Novellierungsinitiative vorlegen werde.

Angesichts der Dramatik der Situation müsse die Devise jetzt "Tempo machen” heißen. SPD und Bundesregierung hielten diese Argumentation für nicht sachgerecht. In Kürze werde vermutlich eine Initiative der neuen Länder vorliegen, eine Härtefallregelung für Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Gebieten vorzunehmen.

Es sei deshalb eine "absurde Vorstellung”, so die Sozialdemokraten, zu erwarten, die Regierung werde in Kenntnis dieser Entwicklung quasi an den neuen Ländern vorbei handeln.

Scharfe Kritik bei allen anderen Fraktionen löste eine Initiative der PDS aus, das Altschuldenhilfegesetz aufzuheben, abgegebene Schuldanerkenntnisse sowie hierüber abgeschlossene Kreditverträge für unwirksam zu erklären und weitere Verpflichtungen zur Kredittilgung und Zinszahlung entfallen zu lassen.

Die Oppositionsfraktion hatte dazu bereits im März dieses Jahres einen Gesetzentwurf (14/568) vorgelegt, den der Fachausschuss am Mittwoch mit breiter Mehrheit ablehnte. Bündnis 90/Die Grünen, unterstützt von SPD, CDU/CSU und F.D.P., warnten die PDS in diesem Zusammenhang davor, weiter eine derartige "Politik der Illusionen” in die ostdeutsche Öffentlichkeit zu tragen und so zu tun, als könne man sich von der Realität abkoppeln.

Dem Verkehrs- und Bauausschuss liegt derzeit neben dem Antrag der CDU/CSU auch noch eine weitere Initiative der PDS (14/1123) vom Juni dieses Jahres vor. Darin verlangt die Fraktion unter anderem, die Privatisierungsauflage für betroffene Wohnungsunternehmen von fünfzehn auf fünf Prozent des Wohnungsbestandes abzusenken, sofern diese fünf Prozent an Mietergenossenschaften veräußert wurden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9923803
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