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246/1999
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"VORGEZOGENE RENTE IST SACHE DER TARIFVERTRAGSPARTEIEN” (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-as) Nach Angaben der Bundesregierung kann "keine Rede davon sein”, dass sie Arbeitnehmer dazu "zwingen” würde, Teile etwaiger Lohnzuwächse zur Finanzierung einer "vorgezogenen Tarifrente” abzuführen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/2299) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zur "Rente mit 60” (14/2079) erläutert, liegt die Entscheidung, ob und auf welche Weise Lohnbestandteile zeitlich befristet für den Ausgleich von Rentenabschlägen bzw.

für den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge verwendet werden, ausschließlich bei den Tarifvertragsparteien. Die Union hatte in ihrer Anfrage wissen wollen, warum die Regierung einerseits den Anteil der kapitalgedeckten Altersvorsorge ausbauen wolle, den Arbeitnehmern andererseits aber den finanziellen Spielraum zum Ausbau einer solchen Variante nehme, in dem sie ein Modell favorisiere, das die Arbeitnehmer dazu zwinge einen Teil ihrer Lohnzuwächse zur Finanzierung der "Rente mit 60” abzuführen.

Laut Regierung erfasst der Begriff der "vorgezogenen Tarifrente” im Übrigen den Sachverhalt besser als die Bezeichnung "Rente mit 60”, da - anders als bei den früheren Vorruhestandsregelungen - die Überlegungen zum vorzeitigen Ausscheiden von Arbeitnehmern davon ausgingen, dass nicht die gesetzliche Rentenversicherung belastet wird, sondern dies durch tarifliche Abmachungen zu finanzieren sei.

Die Frage, ob der finanzielle Aufwand einer solchen vorgezogenen Tarifrente in angemessenem Verhältnis zum arbeitsmarktpolitischen Nutzen steht, hängt der Regierungsantwort zufolge zum Einen von der spezifischen Arbeitsmarktsituation im jeweiligen Tarifbereich, zum Anderen auch wesentlich davon ab, wie die Tarifvertragsparteien eine solche Regelung ausgestalten.

Von der CDU/CSU angeführte Berechnungen, denen zufolge bei Einführung einer solchen Regelung der Rentenversicherung in den kommenden Jahren Beitragsausfälle in Milliardenhöhe drohten, nimmt die Regierung zum Anlass darauf hinzuweisen, dass dies nur dann der Fall sei, wenn alle rund 850.000 grundsätzlich in Frage kommenden Beschäftigten mit 60 in Rente gingen und nicht ein einziger Arbeitsplatz wiederbesetzt werde.

Beides sei unrealistisch. Die Gesprächspartner des Bündnisses für Arbeit hätten sich im Rahmen einer Arbeitshypothese auf eine Wiederbesetzungsquote von 70 % verständigt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9924607
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