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004/2000
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UNFALL IN DER ATOMANLAGE IN TOKAIMURA BEWERTEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/KER-um) Am 30. September 1999 hat sich in einer experimentellen Konversionsanlage in Tokaimura, Japan, ein Unfall bei der Herstellung von Brennelementen für den Forschungsreaktor JOYO (Typ Schneller Brüter) ereignet. Darauf verweist die F.D.P. in einer Kleinen Anfrage (14/1985), mit der sie unter anderem in Erfahrung bringen will, ob inzwischen amtliche Dokumente über den Unfallhergang, die Unfallfolgen und die Unfallursachen vorliegen. Gesagt werden soll auch, wie viele Menschen nach offiziellen japanischen Untersuchungen gesundheitliche Schäden davongetragen haben. Von Intzeresse ist auch, ob Japan gegenüber der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) über diesen Unfall berichtspflichtig ist und ob sich der IAEO-Vertrag auf Anlagen zur Herstellung von Brennelementen erstreckt. Die Fraktion will ferner wissen, ob es technische, insbesondere sicherheitstechnische Ähnlichkeiten zwischen der Herstellung von Brennelementen und dem Betrieb von Kernkraftwerken gibt, die den Schluss zuließen, ein Unfall bei der Brennelemente-Herstellung belege die Gefährlichkeit des Betriebs von Kernkraftwerken. In diesem Zusammenhang soll zudem dargelegt werden, ob es "fachlich vertretbar" ist, den Unfall von Tokaimura in die laufende Debatte um die Abschaltung von Kernkraftwerken und die Genehmigung von Brennelement-Transporten einzubringen. Weitere Fragen zielen darauf ab, darzulegen, ob qualitative und quantitative Aussagen zu den ausgetretenen beziehungsweise emittierten radioaktiven Stoffen bei dem Unfall vorliegen und welche Elemente/Isotope in der Umgebung der Anlage festgestellt wurden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000405
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