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007/2000
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KOOPERATION PRÄGT DEUTSCHE KULTURARBEIT IM OSTEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/WOL-ku) Als eines der prägenden Elemente zur Förderung der Kulturarbeit auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 1997 und 1998 sieht die Bundesregierung die Kooperation deutscher Vorhaben mit den Nachbarstaaten Mittelosteuropas. Wie aus dem als Unterrichtung (14/2312) vorgelegten "Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraph 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 1997 und 1998" hervorgeht, sind die Aufgabenfelder zur Erforschung, Erhaltung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im mittelosteuropäischen Raum von gesamtstaatlicher Bedeutung und orientieren sich nach der Öffnung jahrzehntelang geschlossener Grenzen verstärkt an Austausch und Kooperation mit entsprechenden Einrichtungen der Nachbarstaaten.

Neuerrichtung, Ausbau, Umgestaltung und Zusammenlegung von Museen, Archiven, Bibliotheken, Stiftungen und Forschungseinrichtungen konzentrieren sich dem Bericht zufolge zunehmend auf ein "gemeinsames Kulturerbe" und präsentieren ihre Bestände und Kataloge dem entsprechend häufig zwei- oder mehrsprachig und unter Beteiligung bzw. Konsultation von Experten der jeweiligen Nachbarstaaten. Neben Förderung und Ausbau von Museen, Bibliotheken und Archiven (etwa 30 Millionen DM) und wissenschaftlicher Forschung (rund 14 Millionen DM) wurden laut Unterrichtung Fördermaßnahmen im Bereich Musik (etwa 1,6 Millionen DM), Bildende Kunst (rund 2,8 Millionen DM) und Literatur (ca. 1 Millionen DM) für die Jahre 1997/98 eingesetzt. Auch in diesen Bereichen habe die Förderung vor allem grenzüberschreitenden Projekten und bilateralen Veranstaltungen gegolten. Bei der kulturellen Breitenarbeit seien in den Jahren 1997 und 1998 jeweils über 200 Projekte mit zusammen etwa acht Millionen DM gefördert worden. Diese Förderung auf der Grundlage der ehrenamtlichen und gemeinnützigen Träger im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes solle, so der Bericht, die Pflege deutscher Kultur im Osten fortsetzen und in Kenntnis der erweiterten und veränderten Möglichkeiten landsmannschaftlicher Initiativen den deutschen Anteil an der geschichtlichen und kulturellen Entwicklung in Ost- und Mitteleuropa dokumentieren und bewahren.

Die Pflege des Kulturguts der Vertriebenen und Flüchtlinge durch das Auswärtige Amt dient der Regierung zufolge vor allem einer intensiven Förderung der deutschen Sprache in Mittel- Ost- und Südosteuropa sowie den Staaten der GUS und ist konzeptionell und finanziell in den Rahmen Auswärtiger Kulturpolitik eingebettet. Im mittelosteuropäischen Raum sei sie darauf gerichtet, deutsche Kulturproduktionen von Minderheiten vor Ort zu pflegen und zu erhalten. Neben konkreter Sprachförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im schulischen Bereich seien 1997/98 insgesamt rund 23 Millionen DM für die Vermittlung deutscher Sprach- und Kulturassistenten an Minderheitenvereine, Medien, Zeitungen und Zeitschriften, Radio und TV-Programme sowie für allgemeine Kulturprogramme mit Musik, Theater, Tanz, Ausstellungen, Tagungen, wissenschaftliche Untersuchungen, Publikationen und Stipendien bereitgestellt worden.

Abgerundet wurden die Maßnahmen laut Regierung durch die Bereitstellung von insgesamt 10 Millionen DM für 1997/98 zur Sicherung "dinglichen Kulturgutes", wie der Erhaltung deutscher Bau- und Kulturdenkmäler und Kirchen, sowie durch insgesamt 5 Millionen DM für "verständigungspolitische" Arbeit mit Studienaufenthalten von Studenten der Nachbarländer, für wissenschaftliche Kolloquien und die Zusammenarbeit an gemeinschaftlichen Projekten mit sprachlicher und rhetorischer Zielsetzung.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000703
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