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022/2000
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Rechtsausschuss

OPPOSITION MIT INITIATIVEN ZUM "GRAFFITI-UNWESEN" GESCHEITERT

Berlin: (hib/BOB-re) Ohne Mehrheit sind am Mittwochvormittag Initiativen von CDU/CSU, F.D.P. und des Bundesrats geblieben, durch Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) das sogenannte "Graffiti-Unwesen" stärker zu bekämpfen. Die Ausschussmehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS wies Gesetzentwürfe der Union (14/546), der Liberalen (14/569) und der Länderkammer (14/872) zurück.

Die Initiatoren hatten im Ergebnis übereinstimmend dafür geworben, das "Graffiti-Unwesen" strafrechtlich eindeutig dadurch zu erfassen, dass die Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (Paragrafen 303f. StGB) um das Merkmal des "Verunstaltens" ergänzt würden.

Die Koalitionsfraktionen argumentieren demgegenüber, schon jetzt sei es möglich, Graffiti als Sachbeschädigung strafrechtlich zu verfolgen. Es sei fraglich, ob die Einführung des Merkmals des "Verunstaltens" die strafrechtliche Würdigung von Graffiti-Taten erleichtere, da mit Blick auf den Kunstbegriff eine solche Verunstaltung nicht objektiv definiert werden könne.

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne regten deshalb übereinstimmend an, die Länder sollten prüfen, ob nicht durch Änderungen des Polizei- und Ordnungsrechts dem "Graffiti-Unwesen" besser beizukommen sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0002208
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