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034/2000
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WIRKUNGEN DES ALTSCHULDENHILFEGESETZES DARSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/VOM-vb) Nach den Ergebnissen und Wirkungen des Altschuldenhilfegesetzes erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/2635). Das Altschuldenhilfegesetz soll dazu beitragen, dass ostdeutsche Wohnungsunternehmen von ihren Altschulden, die noch zu DDR-Zeiten aufgelaufen sind, entlastet werden.

Die Fraktion erkundigt sich, wie viele Wohnungen auf der Grundlage des Altschuldenhilfegesetzes bis Ende 1999 verkauft worden sind und wie viele die Pflicht zur Privatisierung von 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes bis Ende des letzten Jahres vollständig erfüllt haben.

Die Regierung soll darlegen, wie viele Wohnungsunternehmen ihre Privatisierungspflicht nicht erfüllen konnten und dabei beantragt haben, dass sie für diese Nichterfüllung nicht verantwortlich gemacht werden (sogenanntes "Nichtvertretenmüssen"). Ferner wird nach der Zahl der Wohnungsunternehmen mit weniger als 500 Wohnungen gefragt, denen trotz ihres Antrages das "Nichtvertretenmüssen" nicht zugestanden wurde.

Auch soll die Regierung sagen, wie viele Wohnungen nach Kenntnis der Bundesregierung noch verkauft werden müssen, wenn alle Anträge auf ein solches "Nichtvertretenmüssen" der Privatisierungsauflage abgearbeitet sein werden. Schließlich wird nach dem Anteil der Unternehmen mit weniger als 500 Wohnungen gefragt, die noch keinerlei Privatisierung vorgenommen haben oder ihre Privatisierungsauflage mit weniger als fünf Prozent erfüllt haben.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0003403
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