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052/2000
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STROMERZEUGUNG IN KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG SICHERN (GESETZENTWüRFE)

Berlin: (hib/VOM-wi) SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die PDS wollen die Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sichern, die durch den liberalisierten Strommarkt bedroht ist.

Dazu haben sie Gesetzentwürfe vorgelegt. In dem Entwurf der Koalitionsfraktionen (14/2765) heißt es, bei KWK lasse sich durch die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme viel Brennstoff sparen.

KWK-Anlagen könnten einen Wirkungsgrad von über 80 Prozent erreichen, während er bei konventionellen Anlagen bei 30 bis 40 Prozent liege.

Die Marktöffnung stelle vor allem Energieversorgungsunternehmen mit hohem KWK-Anteil vor Übergangsprobleme.

Aufgrund der Preisentwicklung würden zunehmen industrielle KWK-Anlagen gefährdet und neue Anlagen schon jetzt kaum mehr errichtet, heißt es in dem Gesetzentwurf, der nur Unternehmen und Anlagen berücksichtigt, die vor dem Jahr 2000 gegründet wurden oder in Betrieb waren.

Der KWK-Anteil muss dem Entwurf zufolge mindestens 25 Prozent der installierten Gesamtleistung des Unternehmens und mindestens 10 Prozent an dessen Stromerzeugung betragen.

Die Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen, den Strom aus diesen Anlagen abzunehmen und zu vergüten.

Geplant ist, für Strom aus KWK eine Einspeisevergütung von 9 Pfennigen pro Kilowattstunde festzusetzen.

Sie soll jährlich um einen halben Pfennig gesenkt werden. Darüber hinaus ist ein Belastungsausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern vorgesehen.

Er soll 3 Pfennig pro Kilowattstunde für die zu vergütende Strommenge betragen, wobei auch dieser Ausgleichsbetrag jährlich um einen halben Pfennig sinken soll.

Das Gesetz soll außer Kraft treten, sobald es ein Gesetz zur langfristigen Sicherung und zum Ausbau der KWK gibt, spätestens aber Ende 2004.

Die PDS empfiehlt in ihrem Gesetzentwurf (14/2693) den langfristigen Ausbau des KWK-Anteils am Stromabsatz durch eine jährlich festgelegte KWK-Pflichtquote für jeden in Deutschland tätigen Stromverkäufer oder Stromeigenerzeuger ab 2001. Der Strom soll als KWK-Strom gelten, wenn die Anlage einen energetischen Wirkungsgrad von mindestens 70 Prozent derzeit und der Strom der nutzbaren Wärme zugeordnet werden kann.

Um den physikalischen Stromfluss vom kaufmännischen zu trennen, will die Fraktion handelbare KWK-Stromzertifikate einführen.

Die auf das Folgejahr übertragbaren Zertifikate sollen vom Stromverkäufer oder -eigenerzeuger auf dem Zertifikatemarkt zugekauft werden müssen, wenn der Anteil des verkauften oder eigenerzeugten KWK-Stroms die Quote unterschreitet.

Die KWK-Quote soll von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt werden, heißt es in dem Entwurf.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0005203
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