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079/2000
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Ausschuss für Kultur und Medien

AUF DEN NEUEN UNTERAUSSCHUSS "NEUE MEDIEN" WARTEN BEREITS AUFGABEN

Berlin: (hibWOL-ku) Erste konkrete Aufgabenstellungen wird der neue Unterausschuss "Neue Medien" nach einem Beschluss des Ausschusses für Kultur und Medien bereits vorfinden, wenn er sich am 6. April zur konstituierenden Sitzung einfindet.

Die F.D.P.-Fraktion hat in der Ausschusssitzung vorgeschlagen, dem Unterausschuss "Neue Medien" die Beratung ihres Antrages (14/2362 neu) als erste Aufgabe zu übertragen, da die personelle Zusammensetzung des Unterausschusses besonders prädestiniert sei, die in dem Antrag angesprochenen Perspektiven und Aspekte einer offenen Medienordnung zu beraten.

Der Antrag der F.D.P. bezieht sich unter anderem auf das Gutachten "Offene Medienordnung des Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft" vom 18.November 1999. Die SPD stimmte dem vorgeschlagenen Verfahren zu und schlug vor, den Antrag dem Unterausschuss zuzuleiten.

Die Union erklärte ihr grundsätzliches Einverständnis damit, war aber nicht der Ansicht, dass "damit nun alle Medienfragen durch den neuen Unterausschuss beraten werden sollten".

Man habe sich seinerzeit nicht ohne Grund vom Begriff "Kulturausschuss" getrennt und in "Ausschuss für Kultur und Medien" umbenannt und erhoffe sich nun eine Entlastung durch den neuen Unterausschuss in spezifischen Fragen.

Auch sei zu berücksichtigen, dass nur der Ausschuss, nicht aber der Unterausschuss seine Beschlüsse dem Plenum zuleiten könne.

Über die Entlastung hinaus erwartet die Union einen "Multiplikationseffekt" in Fragen der Kultur- und Medienarbeit, da der neue Unterausschuss von seiner Zusammensetzung geeignet sei, Problemstellungen und Lösungsvorschläge der kulturellen Medienarbeit in andere Ausschüsse hineinzutragen.

Darüber hinaus schlugen die Unionsabgeordneten vor, einen Antrag in das Verfahren aufzunehmen, wonach die Bundesregierung um einen Bericht gebeten wird, welche Empfehlungen aus dem Gutachten "Offene Medienordnung" sie im Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums und darüber hinaus für umsetzungsfähig hält.

Die übrigen Fraktionen des Ausschusses stimmten diesem Vorschlag zu, da er den Antrag der F.D.P. auf Zustimmung zu wesentlichen Fragen des Gutachtens zunächst unberührt lasse.

Mit dem dann vorliegenden Bericht der Regierung und dem Ergebnis der Beratungen des Unterausschusses habe man ausreichend Zeit, sich mit einer Materie zu befassen, deren Einschätzung bei den Fraktionen von "Radikalem Umbau" bis "Reform" reicht.

So sei zum Beispiel auch zu klären, inwieweit ein im Gutachten dargestelltes "Neues Medienrecht" nicht mehr für private Medienanbieter zuständig sein werde.

Die F.D.P. hat die Ausschussmitglieder eingeladen, am 3. April Fragen hierzu mit dem Autor des Gutachtens zu diskutieren.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0007902
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