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115/2000
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KEINE EINSPARUNGEN BEI ATHLETENFÖRDERUNG (ANTWORT)

Berlin: (hib/MAR-sp) Die Bereiche Athletenförderung, Nachwuchsförderung und Trainerfinanzierung sind von Einsparungen ausgenommen, die angesichts der Kürzung von Fördermitteln des Bundes für Olympiastützpunkte (OSP) und der Bundesleistungszentren (BLZ) im Haushaltsjahr 2000 erforderlich wurden.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3258) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/3125) mitteilt, besteht darüber Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund (DSB).

Einsparungen seien im Wesentlichen nur durch Kürzungen bei der Gerätebeschaffung vorgenommen worden.

Die Unionsfraktion hatte angesichts der Kürzung der Fördermittel Zweifel daran geäußert, dass die OSP und BLZ dies ohne Einschränkungen ihres qualitativen und quantitativen Angebots verkraften, und auf Bedenken des DSB hingewiesen.

Sie nehme diese Bedenken ernst, so die Regierung, und werde für die Folgejahre in jedem Einzelfall prüfen, inwieweit ihnen Rechnung getragen werden könne.

Nach Angaben der Regierung wurden für die 20 OSP in den Jahren 1995 bis 1999 insgesamt knapp 169 Millionen DM, für die 16 BLZ nahezu 50 Millionen DM an Bundeszuwendungen bewilligt.

Weiter weist sie darauf hin, dass wegen der Einführung der sogenannten Standortsicherung im Rahmen der Neukonzeption des Stützpunktsystems im Einzelfall die Förderung von 1996 auf 1997 erheblich angestiegen sei.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011502
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