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117/2000
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19,2 MILLIONEN DM ALS SOFORTHILFE FÜR ÄTHIOPIEN BEREITGESTELLT (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-en) 19,2 Millionen DM hat die Bundesregierung angesichts der sich verschärfenden Lage für die Hungernden im äthiopischen Ogaden als Sofort- bzw. Nothilfe für Nahrungsmittel bereitgestellt.

Nach Auffassung der Regierung kann derzeit von einer wirklichen Hungerkatastrophe noch nicht gesprochen werden.

Diese drohe allerdings, wenn die angelaufenen Hilfsmaßnahmen nicht fortgeführt würden. Die Regierung zitiert hierzu Catherine A.

Bertini, die Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs: "Zur Zeit handelt es sich um eine Nahrungsmittelkrise, es kann aber schlimmer werden.

In der Region gibt es schätzungsweise 16 Millionen Menschen, die keinen ausreichenden Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und Medikamenten haben."

Nach Auskunft der Bundesregierung besteht in Äthiopien ein strukturelles Nahrungsmitteldefizit. Äthiopien erzeuge auf Grund eines niedrigen landwirtschaftlichen Produktionsniveaus permanent weniger Nahrungsmittel als für die rasant wachsende Bevölkerung (drei Prozent Wachstumsrate, Verdoppelung der Bevölkerung alle 20 bis 25 Jahre) benötigt würden.

Neben der Dürre habe der 1998 ausgebrochene Krieg mit Eritrea zumindest im Kriegsgebiet Tigray die Landwirtschaft zusätzlich geschädigt. Ganze Landstriche könnten nicht zum Nahrungsanbau genutzt werden.

Unmittelbare Kenntnisse über Missbrauch von Entwicklungshilfemitteln für den Kauf von Waffen liegen der Bundesregierung eigenen Angaben zufolge nicht vor.

Um einen Missbrauch auch im Einzelfall auszuschließen, vermeide es die Bundesregierung, Nahrungsmittel aus der Not- und Flüchtlingshilfe durch staatliche äthiopische Organisationen zu verteilen, sondern nutze hierfür eigene Projektstrukturen.

Wegen der zusätzlichen Kriegsbeeinträchtigungen habe sich die Bundesregierung sowohl national als auch im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU mit großem Nachdruck für eine friedliche Beilegung des Konfliktes zwischen Äthiopien und Eritrea auf dem Verhandlungsweg eingesetzt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011701
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