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123/2000
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BUND UND LÄNDER ÜBER HILFE FÜR INFIZIERTE EINIG (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/SAM-ge) Die Bundesregierung hat die Übereinstimmung des Bundesrates mit den Zielen ihres Gesetzentwurfs "über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen" (Anti-D-Hilfegesetzes, 14/2958) begrüßt. Dies geht aus einer Unterrichtung (14/3282) der Bundesregierung hervor. Das Anti-D-Hilfegesetz verfolgt den Angaben zufolge das Ziel, solche Personen und Kontaktpersonen zu entschädigen, die bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden. Der Bundesrat wollte wissen, ob bei der Ermittlung von Einkommen der Betroffenen die monatlichen Renten zur Hälfte auf alle bedarfsgeprüften Sozialleistungen angerechnet würden. Dazu erklärt die Bundesregierung, dass man eine Anrechnung der Einmalzahlungen und der monatlichen Rentenzahlungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz auf zivilrechtliche Unterhaltszahlungen, etwa bei Ehescheidungen, vermeiden wolle. Demgegenüber sei vorgesehen, die monatlichen Renten zur Hälfte auf Sozialleistungen anzurechnen. Davon ausgenommen sei die Einmalzahlung. Damit sollten für alle Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit der Betroffenen geprüft werde, die monatlichen Rentenzahlungen zur Hälfte angerechnet werden. Als Sozialleistungen gälten Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung und der Sozialhilfe.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012303
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