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133/2000
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GRUNDRECHTE-CHARTA RECHTSVERBINDLICH AUSGESTALTEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-eu) Die Bundesregierung soll sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die derzeit erarbeitete Grundrechte-Charta der Europäischen Union rechtsverbindlich auszugestalten und ein individuelles Klagerecht vorzusehen.

Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/3387). Die Regierung sei ferner aufgefordert, den mit der Erarbeitung der Charta beschäftigten Konvent bei der Formulierung von "fortschrittlichen und für die europäische Integration zentralen Grundrechten" zu unterstützen.

Es sei an der Zeit, so Sozialdemokraten und Bündnisgrüne, die immer wieder beschworene Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte auch dadurch zu dokumentieren, dass wirtschaftliche und soziale Grundrechte Eingang in die Charta finden.

Europa als Wertegemeinschaft müsse nicht nur Freiheits- und Gleichheitsrechte absichern, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Menschen auch in schwieriger Lage gemäss ihren Fähigkeiten aktiver Teil der europäischen Bürgergesellschaft sein könnten.

Es bedürfe deshalb eines Grundrechts auf Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein. Hierzu gehörten individuelle Rechte wie unter anderem das Recht auf Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit.

Die Koalitionsfraktionen plädieren außerdem für einen umfassenden Minderheitenschutz sowie einen Schutz vor Diskriminierung in der Charta.

Aufzunehmen sei auch die in den europäischen Verträgen verankerte Gleichstellung und Förderung von Frauen, die über das Arbeits- und Wirtschaftsleben hinaus auf alle Bereiche der EU auszudehnen sei.

Verankert werden sollten ferner die Eheschließungsfreiheit, ebenso der Schutz der Privatheit und des Familienlebens.

Die Charta müsse zudem klarstellen, dass gleichgeschlechtliche Paare bei der Wahlfreiheit ihres Rechtsstatus nicht benachteiligt werden dürften.

Einzufügen sei des Weiteren eine Bestimmung, die sicherstelle, dass nichteheliche Lebensgemeinschaften respektiert werden.

SPD und B90/Grüne sind auch der Auffassung, in der Grundrechte-Charta müssten ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, ein Recht auf eine saubere und gesündere Umwelt sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Aufnahme finden.

Außerdem müsse das Bekenntnis des und gesündere Umwelt sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Aufnahme finden.

Außerdem müsse das Bekenntnis des Europäischen Rates vom Herbst 1999, dem künftigen gemeinsamen europäischen Asylrecht die Genfer Flüchtlingskonvention "uneingeschränkt und allumfassend" zu Grunde zu legen, in der Charta seinen unmissverständlichen Ausdruck finden.

Dies beziehe sich auch auf geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe. Die Koalitionsfraktionen sind ferner der Auffassung, es bedürfe einer Initiative, dass die Europäische Union der Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) beitritt.

Sie erläutern, da die Mitgliedstaaten zunehmend Kompetenzen an die EU abgäben, gleichzeitig die Organe der Union aber nicht durch das EMRK-Kontrollsystem erfasst würden, sei die paradoxe Situation entstanden, dass Bürger in der EU, die von deren Maßnahmen betroffen seien, über einen schwächeren internationalen Rechtsschutz verfügten als diejenigen Personen, deren Länder Mitglied im Europarat, nicht aber der EU sind.

Insofern sei auch zu prüfen, wie die Charta mit ihrem wesentlichen Inhalt Aufnahme in die europäischen Verträge finden könne.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0013305
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