Rechnungsprüfungsausschuss
VON WEDEL: SCHWIERIGE PERSONALSITUATION BEIM BUNDESRECHNUNGSHOF
Berlin: (hib/VOM-hh) Die Personalbewirtschaftung beim Bundesrechnungshof und bei den Prüfungsämtern des Bundes ist nach den Worten der Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, derzeit schwierig.
Wie von Wedel am Freitagmorgen vor dem Rechnungsprüfungsausschuss ausführte, befinde sich ihre Behörde mitten im Umzug von Frankfurt am Main nach Bonn.
175 Mitarbeiter seien bereits in Bonn tätig. In Frankfurt verblieben bis Ende 2005, dem Abschluss der Umzugsphase, bis zu 125 Mitarbeiter, darunter etwa 40 aus dem einfachen und mittleren Dienst, für die im Rhein-Main-Gebiet eine andere Verwendung gefunden werden soll.
Zum Jahresende 2005 werde die Dienststelle in Frankfurt geschlossen.
Bei den Prüfungsämtern gibt es nach den Worten von Wedels zahlreiche Personalabgänge. Viele Mitarbeiter gingen in Rente oder Pension.
Der hohe Anteil an Pensionierungen werde auch dadurch ausgelöst, dass Mitarbeiter von den Möglichkeiten Gebrauch machten, die der Dienstherr anbiete.
Das Angebot an Personal bezeichnete von Wedel als "schwierig und regional unterschiedlich". Mit den Anforderungen werde man aber nicht heruntergehen.
In den Ämtern fänden jährlich 83, im Bundesrechnungshof 75 Auswahlverfahren statt. Von den 175 Mitarbeitern in Bonn seien 100 erst in den letzten vier Jahren zum Bundesrechnungshof gekommen.
Man habe sich auch bereit erklärt, zum 1. Juli dieses Jahres 19 Bedienstete des Bundesrates zu übernehmen.
Schwierigkeiten gebe es zunehmend auch dabei, ausgewählte Bedienstete von Ländern oder Kommunen für eine vorübergehende Tätigkeit beim Rechnungshof zu gewinnen.
Man bestehe daher nicht mehr auf der Abordnungszeit von sechs Monaten, wolle aber die Zeit von drei Monaten auch nicht unterschreiten.
Im Übrigen habe man es geschafft, so von Wedel, überall die Sachgebietsleiterposten zu besetzen. Die Prüfungsbreite und -dichte habe durch eine detaillierte Planung gesteigert werden können.
Von Wedel wies darüber hinaus auf hohe Ausgabenreste in der Jahresrechnung 1999 des Bundesrechnungshofs hin, für die sie Entlastung durch den Deutschen Bundestag beantragt hatte (14/2868).
Mittel für Bauinvestitionen bei Prüfungsämtern des Bundes in Köln und Stuttgart hätten nicht abfließen können, stünden aber weiterhin zur Verfügung.
Weitere Ausgabenreste stammten aus Personalmitteln. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl einstimmig, dem Antrag der Präsidentin nachzukommen und die Entlastung zu erteilen.
Der Ausschuss empfahl in der Sitzung auch, für die Haushaltrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Hauhaltjahr 1998 aufgrund eines Antrags des Bundesfinanzministeriums (14/737) und aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (14/1667) Entlastung zu erteilen.
Die Entlastung schließe dabei die Rechnung der Sondervermögen des Bundes ein, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.
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