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160/2000
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ZUR SICHERHEIT BEIM ONLINE-BANKING STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/MAR-fi) Ob nach Ansicht der Bundesregierung durch die gegenwärtige Rechtslage ein effektiver Schutz der Verbraucher sowie Rechtssicherheit für Anbieter im Bereich des Online-Banking und Online-Broking gewährleistet sind, will die F.D.P.-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage (14/3603) in Erfahrung bringen.

Die Regierung soll auch sagen, welche zukünftigen Maßnahmen innerhalb welches Zeitraumes sie zur Verbesserung der Rechtssicherheit und des Verbraucherschutzes vorsieht oder ob sie die derzeitigen Regelungen für ausreichend hält.

Nach Ansicht der F.D.P. zeichnet sich mit Einführung des Online-Banking das Internet als der Vertriebsweg der Zukunft ab.

Viele Bürger bezweifelten jedoch, dass ihre Daten beim Internet-Banking hinreichend gegen Mißbrauch durch Dritte geschützt seien.

Obwohl sich die Kreditwirtschaft bis Oktober 1998 zur Einführung des höchsten derzeit möglichen Sicherheitsstandards HBCI (Home Banking Computer Interface) verpflichtet habe, bedienten sich viele Banken noch immer niedrigerer Standards, so die Liberalen.

Schwierigkeiten und teilweise erhebliche Schäden seien den Anlegern in jüngster Zeit auch im Zusammenhang mit der Internet-Zeichnung von Aktien entstanden.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion unter anderem erklären, ob geplant ist, den HBCI-Standard als allgemeinen Sicherheitsstandard gesetzlich, untergesetzlich oder auf freiwilliger Verpflichtung der Banken einzuführen, wie er durchgesetzt werden soll und ob sie im Hinblick auf Missbrauchsfälle beim Online-Banking eine Änderung der gegenwärtigen Beweislastverteilung für notwendig hält.

Weiter ist von Interesse, welchen einzel- und gesamtwirtschaftlichen Stellenwert und welche Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland die Regierung dem Internet-Wertpapierhandel zuschreibt.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016008
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