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204/2000
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EINNAHMEN VON VERSORGUNGSWERKEN AUF 8 MILLIARDEN BEZIFFERT (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-as) Auf rund 8,04 Milliarden DM beziffert die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3923) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3821) Beitragseinnahmen der berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Jahre 1998. Die Versorgungswerke hätten dabei einen durchschnittlichen monatlichen Beitrag in Höhe von 1.260 DM erhoben.

Die durchschnittliche Altersrente habe sich im gleichen Jahr auf 3.578 DM belaufen. Nach Angaben der Regierung belief sich die Zahl der Mitglieder aller bestehenden berufsständischen Versorgungseinrichtungen Ende 1995 zusammen auf 495.000. Die Zahl der Versorgungseinrichtungen habe sich dabei vor allem durch 19 Neugründungen in den neuen Bundesländern von 47 auf 66 erhöht.

Es habe sich dabei um Versorgungseinrichtungen für die Berufsgruppen der Ärzte und Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten sowie Rechtsanwälte gehandelt.

Auf Grund struktureller Unterschiede im Sicherungsauftrag, Leistungsspektrum und Finanzierungssystem sei die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit der von berufsständischen Versorgungseinrichtungen vergleichbar, so die Regierung.

Der Beitragssatz wie auch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung stellten für die berufsständischen Versorgungswerke allerdings eine bedeutende Richtgröße dar.

Die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreiten angestellten Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen müssten einkommensbezogene Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze zur berufsständischen Versorgungseinrichtung zahlen.

Der Arbeitgeber müsse die Hälfte des Beitrags zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zahlen, höchstens aber die Hälfte des Beitrages, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden wären.

Weiter heißt es, viele Satzungen würden aus Gründen der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe Regelbeiträge für Selbstständige vorsehen.

Nach der Erkenntnis der Bundesregierung führt dies in der Praxis dazu, dass vielfach höhere als einkommensbezogene Beiträge gezahlt werden.

Es gebe aber auch Versorgungswerke, die die Beiträge grundsätzlich in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Berufseinkommen erheben würden, was verglichen mit der Rentenversicherung zu höheren Beitragseinnahmen der Versorgungswerke führe.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020403
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