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217/2000
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HOMOSEXUALITÄT KEIN GRUND FÜR EINSCHRÄNKUNGEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-vt) Homosexualität stellt nach den Worten der Bundesregierung keinen Grund für Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung oder des Status eines Bundeswehrsoldaten dar und ist deshalb auch kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium.

Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/4023) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3928) mitteilt, plant Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD), einen Verhaltenskodex zum Umgang mit Homosexualität in den Streitkräften herauszugeben, sobald vor Gericht anhängige Fälle streitfrei beigelegt worden seien.

Das letzte der in Statusfragen anhängigen Verfahren habe erst am 12. Juli dieses Jahres durch Vergleich beigelegt werden können.

Der Antwort zufolge beabsichtigt das Verteidigungsministerium darüber hinaus, die Verhaltenssicherheit, insbesondere von Vorgesetzten, gegenüber homosexuellen Soldaten zu fördern.

In einer Dienstvorschrift sollen ferner die Folgen von Fehlverhalten mit sexuellem Hintergrund und von diskriminierendem Verhalten deutlich gemacht werden, so die Regierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0021703
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