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240/2000
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HANDEL MIT KINDERN WELTWEIT WIRKSAM BEKÄMPFEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/WOL-ez) Die Bundesregierung soll sich auch international dafür einsetzen, den Verkauf von und Handel mit Kindern auf allen Ebenen wirksam zu bekämpfen.

Dies fordern die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/4152). Nach Feststellung der Abgeordneten sind dabei drei Dimensionen des Kinderhandels zu unterscheiden: Der Verkauf und Handel mit Kindern für sexuelle Ausbeutung durch Kinderprostitution und Kinderpornografie - womit nach Auskunft der UNICEF jährlich weltweit rund 12 Milliarden DM umgesetzt werden - der Verkauf von Kindern in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, sklavereiähnliche Formen der Ausbeutung oder die "Verwendung" von Kindern als Kindersoldaten und schließlich der Kinderhandel im Rahmen grenzüberschreitender Adoptionen, von denen nach amtlichen Angaben nur ein Bruchteil über staatlich anerkannte Vermittlungsstellen erfolge.

Verkauf, Handel, Sklaverei, Zwangsarbeit, Waffendienst und jeglicher sexueller Missbrauch sollen als Angriff auf die Würde des Kindes und schwere Menschenrechtsverletzung weltweit verurteilt werden.

Dies sei aufzunehmen in den Politikdialog der Bundesregierung, insbesondere vom Auswärtigen Amt, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Auch in den Länderberichten der Ministerien und ihrer Einrichtungen soll die Problematik des Kinderhandels besondere Berücksichtigung finden.

So seien im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit vorbereitende Strategien in den Partnerländern zu unterstützen und das öffentliche Bewusstsein über die moralischen und juristischen Aspekte des Kinderhandels zu fördern, um dem Kinderhandel wirksam entgegenzutreten.

Im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit und des Politdialogs müsse sich die Bundesregierung für die Einrichtung von Meldestellen in den Partnerländern einsetzen.

Ziel sei es, eine organisierte Verschleierung zu verhindern und den Verbleib aller Kinder und Jugendlichen mit Geburtsurkunde und Identifikationsnachweis zu registrieren und zu sichern.

Gemäß den Vorschlägen der Sonderberichtserstatterin der UN-Menschenrechtskommission soll eine internationale Stelle zur Suche, Erfassung und Identifizierung vermisster Kinder eingerichtet werden.

Das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu "Kinder in bewaffneten Konflikten" und das Zusatzprotokoll zu "Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie" müsse ratifiziert werden, um sicher zu stellen, dass bestimmte Tatbestände unter Strafe gestellt und international strafrechtlich verfolgt werden können.

Ebenfalls sei das "Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen der schlimmsten Formen der Kinderarbeit" der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) umgehend zu ratifizieren.

Schließlich sei die Haager "Übereinkunft über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet grenzüberschreitender Adoption" zu ratifizieren und die Umsetzung so zu regeln, dass eine Umgehung des Abkommens nicht mehr möglich sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024001
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