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278/2000
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)

"TEILZEITREGELUNG TRÄGT ZUR ZUKUNFTSBEWÄLTIGUNG BEI"

Berlin: (hib/KAB-as) Das Vorhaben der Bundesregierung, Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuräumen, ist ein Schritt in Richtung Flexibilisierung des Erwerbsarbeitssystems und trägt zur Zukunftsbewältigung bei.

Diese Ansicht vertrat Eugen Spitznagel vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit am Mittwochnachmittag in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung.

Anlass waren Gesetzentwürfe der Bundesregierung (14/4374), der CDU/CSU (14/3292) und der F.D.P. (14/4103) zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverträgen.

Alfred Wisskirchen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hingegen bezeichnete den Glauben, durch gesetzlichen Zwang und weitere Reglementierungen das Beschäftigungspotenzial vergrößern zu können, als "illusionär." Auch habe die Vergangenheit schon gezeigt, dass durch Umverteilung des Arbeitszeitvolumens keine positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt erzielt werden könnten.

Dem widersprach Angelika Wiese von der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen. In ihren Augen ist die geplante Regelung grundsätzlich geeignet, sozial abgesicherte Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen.

Gleichzeitig komme sie den veränderten Arbeitszeitwünschen der Arbeitnehmer und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegen.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung außerdem erreichen, dass befristete Arbeitsverträge nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes abgeschlossen werden können.

Ansonsten sollen sie nur bei Neueinstellungen möglich sein und nicht mehr als dreimal über eine Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden.

Die CDU/CSU plädiert in ihrem Gesetzesentwurf (14/3292) dafür, die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen, beizubehalten.

Laut Union habe sich diese im Beschäftigungsförderungsgesetz enthaltene Möglichkeit als eines der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente erwiesen.

Nach dem Willen der F.D.P. soll die Befristungsmöglichkeit von zwei auf vier Jahre angehoben werden. Ralf Merk bezeichnete es im Namen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks als begrüßenswert, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit der erleichterten Befristungsmöglichkeiten anerkannt habe.

Zur Stärkung der Einstellungsbereitschaft der Betriebe sei es aber nötig, die Höchstbefristungsdauer auf mindestens drei und bei Existenzgründern auf vier Jahre zu verlängern.

Peter Schmitz von der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft bemängelte, der Gesetzentwurf der Regierung lasse nach wie vor die Möglichkeit zu, Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund zu befristen.

Auch sei nicht erkennbar, dass befristete Arbeitsverträge zu einer Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt beitragen könnten. Daher sei es bedenklich, diese Arbeitsverhältnisse dauerhaft zuzulassen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027803
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