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279/2000
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Ausschuss für Kultur und Medien

"ROTE KARTE VOM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT" PROPHEZEIT

Berlin: (hib/WOL-ku) Die "rote Karte vom Bundesverfassungsgericht" (BVG) hat am Mittwochabend die F.D.P.

dem Staatsminister für Kultur und Medien, Michael Naumann (SPD) im Fachausschuss prophezeit. Die Liberalen bezogen sich dabei auf ein Papier zur Situation der Deutschen Welle.

Bereits vor der liberalen Schelte hatte die CDU/CSU-Fraktion von einem "finanziellen Kahlschlag nach zwei Jahren Naumann" gesprochen und klare Angaben zum bisherigen und künftigen Vorgehen bei der Rundfunkanstalt gefordert.

Bündnis 90/Die Grünen bewertete die "verbale Aufrüstung der Opposition als merkwürdige Form der Interessenvertretung".

Auch die PDS merkt an, mit solchen Attacken habe der Ausschuss offenbar den Boden der bisher gewohnten konstruktiven Diskussionskultur verlassen.

Die SPD erklärte, immerhin habe die Emotionalität Bewegung in die Diskussion gebracht; dies sei positiv zu bewerten.

Allerdings dürften "von der Union nicht die Ursachen der notwendigen Kürzungen" verschwiegen werden, mit denen sich die Regierung seit zwei Jahren "herumplagen" müsse.

Die Bundesregierung wies im Übrigen den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit mit größter Entschiedenheit zurück und zitierte hierzu das Gesetz für die Deutsche Welle, für dessen "interpretatorische Gratwanderung" sie nicht verantwortlich zu machen sei.

Es sei fragwürdig, wenn die Opposition für ihre Argumentation die "nichtstatthafte Veröffentlichung" eines internen Papiers für die Vorbereitung der Diskussion mit den Kulturreferenten der Länder heranziehe.

Dies sei sicher nicht aus "zielführenden Erwägungen" erfolgt, so die Regierung. Die Deutsche Welle erläuterte, der von der Regierung angestrebte Synergieeffekt durch Zusammenarbeit zwischen ihrer Anstalt und weiteren öffentlich-rechtlichen Sendern relativiere sich, wenn die finanziellen Forderungen an die Deutsche Welle konkret berücksichtigt würden.

Auch die von der Regierung geforderte Bandbreite der Instrumentalisierung neuer Medien sei im Grundsatz "längst erprobt".

Digitale Kurzwelle, digitales Video, Internet oder Pay-TV habe man allerdings wegen der notwendigen Kürzungen nur begrenzt einsetzen können.

Dabei habe es nicht nur beim Pay-TV durchaus Erfolge gegeben, die zu einem Umdenken "bei den Öffentlich-Rechtlichen" geführt hätten.

Bei den personellen Veränderungen infolge der Kürzungen habe es offenbar Missverständnisse gegeben. Dem Intendanten der Deutschen Welle, Dieter Weirich, zufolge sind die von Naumann benannten 29 betriebsbedingten Kündigungen "nur der kleinste Teil" der notwendigen Maßnahmen gewesen.

Die Deutsche Welle habe insgesamt acht Vertragsformen der Mitarbeit, die von freier Mitarbeit über feste freie Mitarbeit bis zum beamtenrechtlichen Status reichten.

Insgesamt, so Weirich, habe man 300 Menschen in den Vorruhestand verabschiedet und für freie Mitarbeiter rund 10 Millionen DM Abfindungen gezahlt.

Die Klage Weirichs, sein Haus sei durch die negativen Auswirkungen der Haushaltskürzungen teilweise deprofessionalisiert worden, korrigierte die SPD mit einem Vergleich der Etats von Sendeanstalten anderer Nationen mit ähnlicher Aufgabe.

Danach stehen den 581 Millionen DM der Deutschen Welle 140 Millionen DM in Großbritannien, 200 Millionen Dollar in den USA und 120 Millionen DM in Frankreich gegenüber.

Überrascht zeigten sich die Abgeordneten von der Information Weirichs, wonach die Deutsche Welle 1993 ein Reformpapier 2000 vorgelegt habe, von dem eine vor eineinhalb Jahren aktualisierte Fassung dem Bundestagspräsidenten und auch der damaligen Ausschussvorsitzenden, Elke Leonhard (SPD), übergeben worden sei.

Eine Vielzahl der in der aktuellen Debatte angesprochenen Problemstellungen und Lösungsmöglichkeiten sei darin erläutert worden, so der Intendant.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027903
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