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283/2000
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ERP-FÖRDERUNG FÜR DEN MITTELSTAND ERHÖHEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-wi) Das ERP-Sondervermögen für die Mittelstandsförderung zu erhöhen ist das Ziel eines Antrags der PDS-Fraktion (14/4556).

Eine schrittweise Verlagerung des Eigenkapitalhilfeprogramms (EJH), des Programms "Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen" (BTU) sowie des Programms "Förderung und Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen in den Bundesländern" (FUTOUR 2000) aus dem Bundeshaushalt in das ERP-Sondervermögen sei nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll, argumentiert die PDS.

Erforderlich sei, dass dazu der Kapitalstock des ERP-Sondervermögens ausreichend vergrößert wird, der Bund ausreichende laufende Zuschüsse an das ERP-Sondervermögen zusichert, um eine Auszehrung der Substanz durch die zusätzlichen Förderrisiken zu verhindern, und dass bei einem geplanten Verkauf der Deutschen Ausgleichsbank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Betreuung dieser Förderinstrumente mittelfristig bei der Ausgleichsbank konzentriert wird.

Im Einzelnen fordert die Fraktion, das BTU-Programm erst in das ERP-Sondervermögen zu verlagern, wenn dieses aufgestockt worden ist.

Daher müsse entweder eine Kapitalerhöhung des ERP mit Bundesmitteln zum 1. Januar 2001 vorgenommen oder es müssten im Bundeshaushalt zusätzliche Mittel für neue BTU-Förderzusagen eingestellt werden.

Das Eigenkapital des ERP-Sondervermögens muss nach Auffassung der PDS über den Verkaufserlös der Anteile an der Ausgleichsbank hinaus mit Bundesmitteln erhöht werden, um das notwendige Fördervolumen von EKH und BTU zu sichern.

In der mittelfristigen Finanzplanung nach 2002 müssten zudem die Haushaltsmittel zur Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen und zur Erstattung von Darlehensausfällen im EKH so bemessen werden, dass Verpflichtungen des Bundes ohne Inanspruchnahme von Zwischenfinanzierungen durch das ERP-Sondervermögen oder die Förderinstitute beglichen werden können.

Beim Verkauf der Ausgleichsbank an die KfW sei darauf zu achten, dass die Abwicklung von Beteiligungsförderungen im Rahmen des ERP bei der Ausgleichsbank als Existenzgründer- und Mittelstandsbank des Bundes konzentriert wird und sie die dazu erforderliche Liquidität von der KfW jederzeit garantiert bekommt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028309
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