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293/2000
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Sport/Antwort

"BEI DER DOPINGBEKÄMPFUNG HOHE, WELTWEIT ANERKANNTE MASSSTÄBE GESETZT"

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung sieht sich in der von den Fragestellern getroffenen Bewertung bestätigt, "dass mit maßgeblicher Unterstützung des Bundes ...

bei der Bekämpfung des Doping international hohe, weltweit anerkannte Maßstäbe gesetzt" worden sind. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (14/4470) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU nach Transparenz und Glaubwürdigkeit der Dopingbekämpfung (14/4321).

Die Union bezog dabei sich auf die im Sommer 2000 zum "Fall Baumann" von den Medien erhobenen Vorwürfe und Beschuldigungen im Zusammenhang mit einer umstrittenen Würdigung von Fakten durch den Rechtsausschuss des Fachverbandes.

Diese Vorwürfe entbehrten nach Darstellung des Leiters der Dopingkontrolllabors in Köln jeder Grundlage, so die Regierung.

Dessen Stellungnahme enthalte laut Antwort zugleich wertvolle Hinweise für die von der Bundesregierung verfolgte Zielsetzung, mit der Förderung der Dopingbekämpfung eine größtmögliche Sicherheit des Dopingkontrollverfahrens zu erreichen.

Dies beziehe sich vor allem auf eine Verbesserung der Lagerung und Kühlung der Proben.

Die vom Deutschen Sportbund (DSB) und dem nationalen Olympischen Komitee (NOK) initiierte Überführung der Antidopingkommission (ADK) in eine eigenständige und unabhängige nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) werde von der Bundesregierung nachdrücklich unterstützt.

Es sei beabsichtigt, die bisherige Förderung für die Dopinganalytik in die NADA einzubringen und angestrebt, sich seitens des Bundes zusätzlich für eine begrenzte Zeit an den Mehrkosten der NADA gegenüber der bisherigen ADK zu beteiligen.

Eine haushaltsmäßige Klärung sei noch nicht abgeschlossen, auch nicht das beabsichtigte Ziel der Beteiligung des Bundes am Stiftungsvermögen der NADA.

Zur Frage der erfolgreicheren Dopingbekämpfung durch gesetzliche Vorgaben erklärt die Regierung, es sei ein Zeitraum von "mindestens zwei Jahren erforderlich, um verlässliche Angaben über die Wirkung des ausdrücklichen Verbot des Dopings im Sport nach dem neuen Paragrafen und den der ebenfalls geänderten Strafbestimmung zu erhalten".

Danach habe der DSB im Sinne einer verbesserten Wirksamkeit des Dopingverbotes nach diesen Vorgaben die Sportverbände verpflichtet, bei Verdacht einer verbotenen Weitergabe von Dopingmitteln durch Trainer oder Ärzte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Nach vorliegenden Erkenntnissen seien von den Sportfachverbänden, bei denen Dopingfälle aufgetreten seien, bisher jedoch keine Anzeigen vorgenommen worden.

Das Bundesinnenministerium habe hierzu die ADK nach den maßgeblichen Gründen befragt und "eine automatische Meldung positiver Dopingkontrollen durch die ADK unmittelbar an die zuständigen Staatsanwaltschaften" angesprochen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029305
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