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296/2000
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Wirtschaft und Technologie/Antwort

AUSFUHR EINER MUNITIONSFABRIK GENEHMIGT

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die Ausfuhr einer Anlage zur Produktion von Munition in die Türkei gebilligt.

Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/4607) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/4319) mit. Zuvor habe sie den Fall vom Bundesausfuhramt sorgfältig prüfen lassen.

Dabei seien "alle Aspekte des Einzelfalls" berücksichtigt worden. Auch bündnispolitische Überlegungen und vorangegangene positive Bescheide auf Voranfragen hätten dabei eine Rolle gespielt, so die Regierung.

Voranfragen würden von den Unternehmen gestellt, um eine gewisse Sicherheit über die Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Ausfuhrprojektes zu erhalten.

Positiv beschiedene Voranfragen nach dem Außenwirtschaftsgesetz stünden daher nur unter dem Vorbehalt der Änderung der Sach- oder Rechtslage.

Eine solche Änderung sei in diesem Fall nicht ersichtlich gewesen, so dass ein "rechtlich relevanter Vertrauensschutz" bestanden habe, heißt es weiter.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029609
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