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298/2000
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Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

ENTSCHEIDUNGSLAGE FÜR ZUSAMMENARBEIT MIT INDIEN HAT SICH GEÄNDERT

Berlin: (hib/WOL) Maßgeblich für die Entscheidung, die Entwicklungszusammenarbeit mit Indien schrittweise wieder aufzunehmen, war Indiens mittlerweile grundsätzlich positive Einstellung zum Atomteststopp-Vertrag (CTBT) und seine generell stabilitätsorientierte Außenpolitik.

Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4490) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/4326).

Danach sei alles zu tun, "um diejenigen in Indien und Pakistan zu unterstützen, die einen nationalen Konsens zur Zeichnung des Atomstopp-Vertrages erreichen wollen und ein Interesse an Deeskalation und friedlicher Lösung der regionalen Konflikte haben".

Während Indien vor den Atomtests eine Zeichnung des CTBT grundsätzlich abgelehnt habe, hätte die indische Regierung nach den Nukleartests mehrfach erklärt, sie werde sich für einen innenpolitischen Konsens zu Gunsten einer CTBT-Zeichnung einsetzen.

Auch habe der indische Premierminister Atal Behari Vajpayee am 15. September in Washington bekräftigt, Indien werde sein freiwilliges Testmoratorium (Aufschub) bis zum Inkrafttreten der CTBT fortsetzen.

Praktisch bedeute dies einen Aufschub auf unbegrenzte Zeit. Einen Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) lehne Indien zwar weiterhin als "diskriminierend" ab, habe sich aber mehrfach bereit erklärt, an Verhandlungen über ein Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffenzwecke und andere Kernsprengkörper (FMTT) teilzunehmen.

Bei der Gestaltung der Entwicklungspolitik befindet sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben im ständigen Kontakt mit ihren Partnern.

Die Entscheidung der Regierung zur schrittweisen Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit erfolge auch vor dem Hintergrund des gemeinsamen EU-Votums für eine Intensivierung des politischen Dialogs mit Indien im Rahmen der Abstimmung von Lissabon am 28. Juni.

Die Höhe der vorgesehenen Mittel sei im Rahmen der in den vertraulichen Erläuterungen 2001 ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen vorgegeben.

Im Übrigen, so die Regierung, habe sie im Anschluss an die Nukleartests vom Mai 1998 lediglich den entwicklungspolitischen Dialog mit Indien auf Regierungsebene unterbrochen und keine Zusagen hinsichtlich finanzieller Zusammenarbeit gemacht.

Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit insgesamt sei jedoch nicht ausgesetzt worden. Auch mit Pakistan will die Bundesregierung die entwicklungspolitische Zusammenarbeit wieder aufnehmen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029807
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