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321/2000
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Recht/Antwort

EINHEITLICHES EUROPÄISCHES STRAFRECHT VORERST NICHT MÖGLICH

Berlin: (hib/BOB) Um Organisierte Kriminalität, Terrorismus und illegalen Drogenhandel, aber auch Betrug und Korruption innerhalb der EU bekämpfen zu können, ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, kurzfristig eine Angleichung von Rechtsvorschriften in der EU anzustreben.

Ein darüber hinaus gehendes einheitliches europäisches Strafrecht hält die Regierung hingegen zumindest auf kürzere Sicht nicht für möglich, teilt sie in ihrer Antwort (14/4991) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (14/1774) mit.

Diese Auffassung decke sich mit der des Europäischen Parlaments. Die Regierung erläutert, vor dem Hintergrund der auf verschiedenen Rechtstraditionen in den EU-Mitgliedstaaten beruhenden Strukturunterschiede des Straf- und Strafverfahrensrechts seien erhebliche Zweifel angebracht, dass es in absehbarer Zeit ein einheitliches europäisches Straf- oder Strafprozessrecht geben wird.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hält die Regierung Strukturen der Strafverfolgung in der EU für erforderlich, welche Reibungsverluste, Doppelarbeit und zeitliche Verzögerung vermeiden helfen.

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Vorhaben "Eurojust", das als eine "mögliche Keimzelle für eine europäische Staatsanwaltschaft" betrachtet werden könne.

"Eurojust", eine gemeinsame Stelle zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, gehe auf eine deutsche Initiative beim EU-Sondergipfel im Oktober 1999 im finnischen Tampere zurück.

Die Mitgliedstaaten sollen dieser Initiative zufolge einen oder mehrere Verbindungsríchter oder -staatsanwälte entsenden, um einen Stab zur gegenseitigen Unterstützung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu bilden.

"Eurojust" solle es vor allem ermöglichen, dass die Ermittlungsbehörden Auskünfte über das Recht und über einzelne Ermittlungsverfahren eines anderen Mitgliedstaats in der jeweils eigenen Sprache einholen können.

Dadurch würde die Anwendung des Rechtshilferechts erleichtert und dazu beigetragen, unkoordiniert in mehreren Staaten geführte Ermittlungsverfahren zu vermeiden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0032105
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