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061/2001
Stand: 07.03.2001
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Einrichtung einer BKA-Datei für linke und rechte Gewalttäter beschlossen

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Einrichtung von Dateien "Gewalttäter Rechts" und "Gewalttäter Links" beim Bundeskriminalamt (BKA) hat laut Bundesregierung die Ständige Konferenz der Innenminister am 24. November 2000 beschlossen. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/5376) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5191). Die Abgeordneten hatten sich nach der "geplanten Einrichtung einer Zentral-Datei für linke Gewalttäter beim BKA" erkundigt. Der Antwort zufolge sollen die beschlossenen Dateien der Polizei dazu dienen, politisch rechts oder links motivierter Straftaten zu verfolgen bzw. zu verhindern und dabei "hinsichtlich der Speicherungssachverhalte deckungsgleich" sein. Dabei würden sie Erkenntnisse aus eingeleiteten und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren und rechtskräftige Verurteilungen nicht nur bei Gewalttaten im engeren Sinne erfassen.

Der Umfang der Erfassung reicht laut Regierung von Straftaten und Anwendung von "Gewalt gegen Leib und Leben oder fremde Sachen mit erheblichem Sachschaden" über "Bildung krimineller Vereinigungen", "Bildung terroristischer Vereinigungen", "Gefährliche Eingriffe in den Verkehr", "Störung öffentlicher Betriebe", "Nötigung" oder "Verstöße gegen das Waffengesetz" bis zu "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", "Raub und Diebstahlsdelikte" und "Straftaten nach dem Versammlungsgesetz". Wegen der Eilbedürftigkeit durch die Amtsleitung des BKA sei die Datei auf dem Wege der Sofortanordnung errichtet worden, erläutert die Regierung. Eine Anhörung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Beteiligung der Innenministerien und Senatsinnenverwaltungen der Länder solle nachgeholt werden. Im Hinblick auf diese ausstehenden Beteiligungen könne die Datei daher noch Änderungen unterworfen sein. Vorgesehen sei eine Speicherung der Dateien für grundsätzlich fünf Jahre. Abrufmöglichkeiten solle es für die Staatsschutzdienststellen der Länder, die Landeskriminalämter, das BKA, die Grenzschutzämter und -direktionen sowie für die Polizeibehörden der Länder und der Dienststellen des Bundesgrenzschutzes geben. Da sich die Dateien sowohl technisch als auch organisatorisch erst in der Realisierung befänden, sind laut Antwort "gegenwärtig noch keine Personen erfasst".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_061/04
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