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065/2001
Stand: 08.03.2001
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Initiative zum Schutz von Binnenvertriebenen ergreifen

/Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der F.D.P.-Fraktion auf der bevorstehenden 57. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen eine Initiative ergreifen, damit eine Resolution zum Schutz von Binnenvertriebenen verabschiedet wird. In einem Antrag (14/5453) erläutern die Liberalen, zu Beginn dieses Jahrhunderts gebe es weltweit schätzungsweise 11,5 Millionen Flüchtlinge. Mit 20 bis 25 Millionen sei die Zahl sogenannter Binnenflüchtlinge jedoch weitaus größer. Allein im Sudan, in dem schon seit mehr als 20 Jahren Bürgerkrieg herrsche, belaufe sich die Zahl der Binnenvertriebenen auf mittlerweile 4 Millionen DM und damit etwa auf ein Siebtel der Bevölkerung. Ähnlich verhalte es sich in Angola, Kolumbien oder Afghanistan, wo Angaben der Abgeordneten zufolge jeweils zwischen 1 und 1,5 Millionen Binnenflüchtlinge zu verzeichnen seien. Anders als bei zwischenstaatlichen Flüchtlingen, deren rechtlicher Status in der Genfer Flüchtlingskonvention eindeutig definiert sei, habe das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) bei Binnenvertriebenen jedoch kein generelles Mandat, deren Schutz und Betreuung bereitzustellen. Die Menschen seien somit in erster Linie auf die eigene Regierung angewiesen, die jedoch in der Regel nicht in der Lage oder gewillt sei, Nahrungsmittel, Medikamente und Unterkünfte bereitzustellen. Vielmehr würden im Gegenteil Binnenvertriebene von den nationalen Behörden häufig systematisch diskriminiert.

Um einen verbesserten Menschenrechtsschutz für solche Personen zu erreichen, sei zwar 1992 das Amt des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der UNO für Binnenvertriebene geschaffen worden. Auf Grund unzureichender finanzieller und personeller Ausstattung sei es diesem Sonderbeauftragten, dem sudanesischen Diplomaten Francis M. Deng, jedoch nur in einem sehr begrenzten Maße möglich, einen wirksamen Schutz für Binnenvertriebene sicher zu stellen, so die F.D.P. weiter. Die Fraktion plädiert deshalb dafür, die finanzielle und personelle Unterstützung Dengs deutlich zu erhöhen und ein von ihm vorgelegten Konzept zur Verbesserung der Situation zu unterstützen. Auch sollten die freiwilligen Leistungen und die Pflichtbeiträge Deutschlands für den UNHCR deutlich erhöht und dessen Kompetenzen erweitert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_065/05
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