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067/2001
Stand: 09.03.2001
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Bundesregierung will das Rabattgesetz aufheben

/Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Rabattgesetz aufheben. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/5441). Zur Begründung heißt es, die Aufhebung des Gesetzes aus dem Jahre 1933 soll Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindern, das deutsche Wettbewerbsrecht modernisieren und ein Innovationshemmnis beseitigen.

Die Regierung weist darauf hin, dass eine EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vorsieht, dass ausländische, über das Internet in Deutschland agierende Anbieter von Waren und Dienstleistungen nur den rechtlichen Anforderungen unterliegen, die für sie nach dem Recht ihres Herkunftslandes maßgeblich sind. Dieses Herkunftslandprinzip führe dazu, dass ausländische Internet-Anbieter Rabatte in Deutschland in weitem Umfang als Vertriebs- und Marketinginstrumente einsetzen könnten. Dagegen blieben die deutschen Wettbewerber an die restriktiven Regelungen des Rabattgesetzes gebunden. Diese sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbe

handlung deutscher Unternehmen könne nur durch eine Aufhebung des Rabattgesetzes verhindert werden. Auch werde das Rabattgesetz in der täglichen Praxis von weiten Teilen des Handels und der Verbraucher unterlaufen. Dies beruhe zum einen darauf, dass die Regelungen zu kompliziert, zu einzelfallbezogen und für Nichtjuristen kaum noch nachvollziehbar seien. Zum anderen entsprächen sie nicht mehr den Interessen der Anbieter und der Konsumenten. Beim Erwerb höherwertiger und langlebiger Gebrauchsgüter erwarteten die Verbraucher inzwischen mehrheitlich angemessene Preisnachlässe. Durch die Aufhebung erhielten die Unternehmen Spielräume für die Entwicklung und Nutzung innovativer Formen der Anbahnung und Sicherung von Kundenbeziehungen. Die Initiative der Regierung werde von den betroffenen Wirtschaftskreisen mehrheitlich unterstützt, heißt es im Entwurf.

Die Aufhebung des Rabattgesetzes wird nach Darstellung der Regierung das Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Gewährung von Rabatten umkehren. Derzeit seien Rabatte grundsätzlich verboten und nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Nach der Reform würden Rabatte grundsätzlich erlaubt sein. Damit werde dem Verbraucher zugebilligt, selbst über Rabatte zu verhandeln und die wirtschaftlichen Folgen abzuschätzen, die sich aus derartigen Geschäften ergeben können. Kleinen und mittleren Unternehmen biete die Aufhebung des Gesetzes die Möglichkeit, gemeinsame Rabattkooperationen zu gründen. Das Kartellrecht eröffne Bonussystemen kleiner und mittlerer Unternehmen erhebliche Spielräume, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_067/03
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