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079/2001
Stand: 20.03.2001
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Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bisher nicht dynamisiert

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bisher nicht dynamisiert worden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5427) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/5306). Weiter heißt es, für die Jahre von 1995 bis 1998 hätten CDU/CSU und F.D.P. die unterlassene Dynamisierung zu verantworten. Sie hätten auf eine Dynamisierung verzichtet, weil diese aus den laufenden Einnahmen der Pflegeversicherung mit einem Beitragssatz von 1,7 Prozent nicht finanzierbar gewesen sei. Hieran habe sich bis heute nichts geändert. Ein Zusammenhang zwischen möglichen Fehlbuchungen bei der Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung und der Nichtdynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung erscheine konstruiert, schreibt die Regierung weiter. Die Gesamtaufwendungen der Pflegeversicherung für Hilfsmittel beliefen sich nach den Rechnungsergebnissen der letzten Jahre auf jeweils unter 0,7 Milliarden DM jährlich. Demgegenüber würde bereits eine einmalige Anpassung der Pflegeleistungen in Höhe von beispielsweise fünf Prozent zu jährlichen Mehrausgaben in der Pflegeversicherung von 1,5 Milliarden DM führen.

Laut Regierung wurde die politische Leitung des Bundesgesundheitsministeriums unterrichtet, nachdem Ende 1999 und Anfang 2000 aus den Prüfdiensten von Bund und Ländern deutliche Hinweise auf eine erhebliche Zahl von Fehlbuchungen von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Pflegeversicherung gekommen seien. Wenn auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Buchung von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung eine nachträgliche Umbuchung dieser Ausgaben zu Lasten der Krankenkassen nötig sei, werde im Risikostrukturausgleich der Beitragsbedarf der betroffenen Krankenkassen und damit auch die Beitragsbedarfssumme der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht. Im Risikostrukturausgleich könne dies durch entsprechende Korrekturen berücksichtigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_079/02
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