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103/2001
Stand: 05.04.2001
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Beschäftigungssicherung in den Aufgabenkatalog der Betriebsräte aufnehmen

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Beschäftigungssicherung und -gewinnung soll in den Katalog der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats aufgenommen werden. Die CDU/CSU schreibt in einem Antrag (14/5753) zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und betrieblicher Umstrukturierungen gewinne die Beschäftigungssicherung in der betrieblichen Praxis an Bedeutung. Nach dem Willen der Union soll der Betriebsrat außerdem in Fragen der beruflichen Bildung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern ein echtes Mitbestimmungsrecht bekommen, soweit dies für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Weiter heißt es, die organisatorischen Rahmenbedingungen des geltenden Betriebsverfassungsgesetzes hätten sich in der Praxis demgegenüber als zu eng erwiesen. Es sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, tarifvertragliche und betriebliche Vereinbarungen über Struktur und Arbeitsweise der Mitbestimmungsorgane abzuschließen. Damit könne flexibel auf unternehmensspezifische Besonderheiten reagiert werden.

Des Weiteren fordern die Parlamentarier, die Betriebsratsarbeit zu modernisieren. Da viele Arbeitnehmer auf eine reguläre Tätigkeit im Betrieb nicht verzichten wollten, müsse der Anspruch auf Teilfreistellungen bei unveränderten Schwellenwerten gesetzlich fixiert werden. Damit könne die Betriebsratsarbeit mit der beruflichen Tätigkeit verzahnt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit müsse gefördert werden, indem die Umsetzung von unternehmerischen Entscheidungen mit Betriebsratsbeteiligung in wirtschaftlich vertretbaren Zeiträumen ermöglicht wird.

Die Fraktion erklärt in ihrem Antrag, die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes müsse die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten auch in der globalisierten Wirtschaft sichern und dem Zusammenwachsen in den europäischen Wirtschaftsraum Rechnung tragen. Sie müsse sich entsprechend den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis weiter entwickeln. Diese Ziele können mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (14/5741) nach Auffassung der Union nicht erreicht werden. Er sei undemokratisch, bürokratisch, mittelstandsfeindlich, unflexibel und kostentreibend. Die Initiative "strahle den Geist des Klassenkampfes" und nicht der modernen sozialen Partnerschaft aus; auch werde sie der gesellschaftlichen Wirklichkeit und den Anforderungen der Wissensgesellschaft nicht gerecht. Die Bundesregierung fördere nicht die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer, sondern berücksichtige einseitig die Interessen von Funktionären. Ziel einer Reform müsse es sein, eine fairen Interessensausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen und den partnerschaftlichen Umgang im Betrieb zu fördern, so die CDU/CSU-Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_103/01
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