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103/2001
Stand: 05.04.2001
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Regierung erläutert Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft

/Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (Public Private Partnership, PPP) bezeichnen nach Angaben der Bundesregierung das Zusammenwirken von Staat und privater Wirtschaft bei Vorhaben, die einen entwicklungspolitischen Nutzen erbringen und gleichzeitig im Interesse der beteiligten Privatunternehmen liegen. Grundvoraussetzung sei ein beiderseitiges Interesse am Erfolg des Projektes, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/5719) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5507) zum Konzept der PPP. Ein möglicher Misserfolg würde dem Unternehmen bei diesem Konzept spürbare Nachteile bringen, heißt es weiter. Dies unterscheide Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft von der bisherigen Zusammenarbeit des zuständigen Bundesministeriums mit Unternehmen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Im Unterschied zur Exportförderung und -subventionierung sei Ausgangspunkt für Entwicklungspartnerschaften nicht der Förderbedarf deutscher Unternehmen, sondern die Mobilisierung eines privatwirtschaftlichen Beitrags zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Partnerlandes.

Die Bundesregierung hält Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft im Rahmen dieses Konzepts für ein wirksames Instrument, um nachhaltige Entwicklungen in den Partnerländern dauerhaft zu unterstützen und zu kräftigen. So würde bei vielen Partnerschaftsansätzen die Zivilgesellschaft beteiligt, um die Integration der teilweise ungewohnten Rolle der Privatwirtschaft in die gesellschaftlichen Prozesse eines Landes sicherzustellen und zu verstärken. Bei einer Zusammenarbeit im Rahmen von PPP sind der Antwort zufolge zusätzlich zu den entwicklungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung auch die Kriterien Vereinbarkeit mit entwicklungspolitischen Zielvorgaben, Komplementarität, Subsidiarität, Wettbewerbsneutralität sowie Eigenbetrag der Wirtschaft zu erfüllen. Die Projektentscheidung werde je nach Finanzierungsform und Projektgröße im Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit oder der Durchführungsorganisation getroffen, jede Einzelmaßnahme werde im Detail geprüft. Die Mittel für PPP-Maßnahmen im Jahr 2000 betrugen nach Regierungsangaben 46,52 Millionen DM.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_103/10
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