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125/2001
Stand: 09.05.2001
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Keine "Ehrenpension" für Opfer des SED-Unrechts

Ausschuss für die Angelegenheiten der neuen Länder/

Berlin: (hib/VOM) Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum von CDU/CSU, F.D.P. und PDS hat der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder am Mittwochmittag einen Entwurf der Unionsfraktion für ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (14/3665) abgelehnt. Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der CDU/CSU (14/3670) auf

Hilfen für Verschleppte aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße, dem neben den Antragstellern lediglich die F.D.P. zustimmte. Abgelehnt wurde schließlich ein Antrag der PDS (14/2928) zur Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR, dem bei Enthaltung der Union nur F.D.P. und PDS zustimmten.

Der Gesetzentwurf der Union zielte darauf ab, Opfern des SED-Unrechtsregimes eine Ehrenpension von 1.000 DM monatlich zu gewähren und die einmalige Kapitalentschädigung für die politischen Häftlinge in der DDR von 600 DM auf 1.000 DM anzuheben. Die Sozialdemokraten betonten, die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung der Haftentschädigung und zur besseren finanziellen Ausstattung der Opferstiftung vor zwei Jahren sei auf Bitten der Opferverbände selbst und nicht auf den jetzt abzustimmenden Gesetzentwurf der CDU/CSU zurückzuführen. Nach Angaben der Bundesregierung wird die Kostenschätzung im damaligen Gesetz mit 380 Millionen DM für Entschädigungsleistungen und 20 Millionen DM für die Stiftung in diesem Jahr überschritten, so dass überplanmäßige Ausgaben zu erwarten seien. Das Gesetz habe viele Opfer erstmalig dazu gebracht, überhaupt einen Antrag, etwa auf Kapitalentschädigung, zu stellen. Die Zahl der Antragsteller sei größer als erwartet, was als Erfolg der Regierung zu verbuchen sei. Bereits 1992 und 1994 seien die Weichen in der SED-Unrechtsbereinigung in Richtung auf ein Baukastensystem von Ausgleichs- und Versorgungsleistungen, vergleichbar mit dem Bundesentschädigungsgesetz, gestellt worden. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU/CSU lehnte die Koalitionsmehrheit einen Antrag der Union ab, in die Beschlussempfehlung die Bitte aufzunehmen, die Bundesregierung möge prüfen, ob eine Verlängerung von Antragsfristen sinnvoll sein könnte. Die Regierung erinnerte daran, dass die Fristen vor zwei Jahren verlängert worden seien. Sie befinde sich noch in der Prüfungsphase. Eine Vorfestlegung hielt sie für hinderlich.

In dem Unionsantrag ging es darum, den Satz der Unterstützungsleistungen für Verschleppte aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße auf 12.000 DM jährlich anzuheben. Die PDS-Initiative zielte darauf ab, den anerkannten Opfern ihre Nachzahlungen "von Amts wegen" auszuzahlen, die verfolgten Schüler in den rentenrechtlichen Nachteilsausgleich nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz einzubeziehen und eine "Vermutungsregelung" in das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz aufzunehmen, um die Anerkennung von Gesundheitsschäden bei ehemaligen politischen Häftlingen zu erleichtern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_125/08
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