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130/2001
Stand: 11.05.2001
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Eichel: Im Maßstäbegesetz sollen sich alle Interessen wiederfinden

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz"/

Berlin: (hib/VOM) Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Maßstäbegesetzes (14/5951, 14/5971) in der Sitzung des Sonderausschusses "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" am Freitagmorgen verteidigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber mit Urteil vom 11. November 1999 aufgetragen, den bundesstaatlichen Finanzausgleich neu zu regeln und dabei in einem ersten Schritt abstrakte Maßstäbe für die Neuordnung der Finanzbeziehungen gesetzlich festzulegen und in einem zweiten Schritt ein neues Finanzausgleichsgesetz zu schaffen. Eichel sagte, die Regierung habe ihren Entwurf für das Maßstäbegesetz so angelegt, dass sowohl der Bund als auch die 16 Länder sich darin mit ihren Interessen wiederfinden. Nicht bei jeder künftigen Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollte das Maßstäbegesetz mitgeändert werden müssen. Das Verhältnis von Maßstäbegesetz und Finanzausgleichsgesetz spiele in der Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eine Rolle, sagte der Finanzminister. Die Länder wollten in Wahrheit die vom Gericht vorgegebene Reihenfolge umkehren und zunächst wissen, "was hinten herauskommt", um dann erst die allgemeinen Prinzipen "darüber zu stülpen". Eichel stellte in diesem Zusammenhang auch die Frage nach einer gemeinsamen Position des Bundes. Erfahrungsgemäß zerfielen die Parlamentsfraktionen in sollen Fragen in "Landsmannschaften". Zur Kritik der Länder an der vom Bund vorgeschlagenen Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft zu 100 Prozent sagte der Minister, es zeichne sich bei den Ländern die Tendenz einer Einbeziehung nur bis zur Höhe von zwei Dritteln ab.

Nach den Worten des Ministers wird sich Bundeskanzler Schröder (SPD) am 21. Juni mit den Ministerpräsidenten treffen, um eine politische Einigung über das Maßstäbegesetz herbeizuführen. Er werde den Ländern vorschlagen, so Eichel, dass der Bund den Fonds "Deutsche Einheit" und damit die Zins- und Tilgungszahlungen der Länder an den Fonds in Höhe von 6,8 Milliarden DM übernimmt und die Länder im Gegenzug Umsatzsteueranteile an den Bund abtreten, so dass

die Länder davon in Höhe von netto 1 bis 1,5 Milliarden DM profitierten. Der Minister sprach sich im Übrigen dafür aus, mit dem "Solidarpakt II" das Thema der Ost-West-Spaltung zu beenden und ihn bei einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren degressiv auszugestalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_130/01
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