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133/2001
Stand: 15.05.2001
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Arbeitslosen- und Sozialhilfe sinnvoll zusammenfassen

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollten vollständig zu einem System mit einer Leistung zusammengeführt werden. Dafür tritt die F.D.P. in einem Antrag (14/5983) ein. Darin heißt es, das neue System müsse ferner klare Zuständigkeiten und ein eingleisiges Verfahren aufweisen und sich durch eine schlankere Verwaltung auszeichnen. Damit sei es möglich, neue Kräfte für eine bürgerfreundliche Betreuung und bestmögliche Anstrengungen aller Beteiligten zur erneuten Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen freizusetzen. Nach dem Willen der Liberalen soll sich die neue Leistung am bisherigen Sozialhilfesatz als dem gemeinsamen Unterstützungssatz orientieren. Die Kriterien zur Aufnahme von Arbeit durch Empfänger der Ersatzleistung sollten sich an denen der bisherigen Sozialhilfe orientieren. Sozialhilfeempfängern sei bisher jede Arbeit zumutbar, wenn nicht die körperliche oder geistige Eignung fehle oder etwa die Kindeserziehung gefährdet wäre. Diese Regelung enthalte die größeren Anreize zur Aufnahme von Arbeit als die bisherigen Regelungen für die Arbeitslosenhilfe.

Weiter heißt es, das bisherige aufgegliederte System von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zeichne sich durch Verschiebebahnhöfe zwischen den Trägern aus. Das Verfahren sei ineffektiv, für den Empfänger undurchsichtig und für den Steuerzahler zu teuer. Außerdem sei es für die Betroffenen unwürdig, zwei verschiedenen Behörden für den gleichen Zweck ihre persönlichsten Daten offenbaren zu müssen. Nach Angaben der F.D.P. belaufen sich die Kosten für die Verwaltung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf jährlich rund 7 Milliarden DM. In diesem Doppelsystem gebe es erhebliche Einsparmöglichkeiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_133/05
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