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136/2001
Stand: 16.05.2001
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Breite Zustimmung für Zensusvorbereitungsgesetz

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen gegen die PDS hat sich am Mittwochvormittag der Innenausschuss für den Gesetzentwurf der Regierung (14/5736) zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus (Volksbefragung) ausgesprochen. Mit diesem so genannten Zensusvorbereitungsgesetz soll anstelle einer herkömmlichen Befragung aller Einwohner Deutschlands eine Erhebung ermöglicht werden, die sich auf die Daten vorhandener Verwaltungsdateien in Abgleichung mit Stichprobenerhebungen stützt. Nach Angaben der SPD würden sich damit die Kosten gegenüber einer klassischen Volkszählung, wie sie zuletzt vor 15 Jahren durchgeführt wurde, von 2 Milliarden DM auf etwa 40 Millionen DM reduzieren. Um ein deutschlandweit gültiges Ergebnis zu erhalten, werde es eine entsprechende Testphase bis 2002 geben, deren Auswertung spätestens bis zum Jahre 2004 erreicht werden müsse, damit im Jahre 2005 auf der Grundlage einer neuen Zensusgesetzgebung die Durchführung erfolgen könne. Vom Bundesrates sei Zustimmung signalisiert worden. Noch nicht endgültig einig sei man sich hinsichtlich der Forderungen der Länder auf Erstattung von 50 Prozent der veranschlagten Kosten.

Die CDU/CSU wollte wissen, wie sich die EU-Nachbarstaaten, die sich ebenfalls auf einen EU weiten Zensus vorbereiteten, in dieser Frage verhalten. Laut Regierungsantwort gebe es generell eine eindeutige Tendenz zur registergestützten Methode, da sie nicht nur wesentlicher kostengünstiger, sondern infolge der heutigen technischen Möglichkeiten und neuer Verfahrensweisen wesentlich schneller und genauer sei. So hätten sich die skandinavischen Staaten wie auch die Niederlande dafür entschieden, während in Frankreich und Österreich klassisch gezählt worden sei. Zur Frage der Union, was denn geschehe, wenn der Test "daneben" gehe, erklärten die Sachverständigen der Regierung, es sei ja Sinn des Gesetzes, durch den im Übrigen gründlich vorbereiteten Test mögliche Schwächen aufzudecken.

Zur Frage der Datensicherheit, die von der Union und vor allem von der PDS angesprochen worden war, erklärte die Regierung, der Bundesdatenschutzbeauftragte habe die Vorlage eingehend

geprüft und keinerlei Einwände erhoben. Die von der PDS angeführten kritischen Äußerungen einiger Landesdatenschutzbeauftragter würden hinsichtlich der generellen Fragestellung auch bei einer herkömmlichen Volkszählung womöglich sogar vermehrt auftreten, während sich bei der modernen Zensusmethode auch die Zahl der Informationsträger erheblich reduziere. Die von der PDS befürchteten erheblichen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte wie auch die Befürchtung, Personen könnten zur Anzeige gebracht werden, weil sie bei der Stichprobenerhebung etwa nicht in dem ausgewiesenen Gebäude gemeldet seien, seien unbegründet, da die vernetzten Daten anonymisiert würden. Auch erhielten Behörden, die ihre Daten zur Verfügung stellen würden, keine darüber hinausgehenden Daten zurück.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_136/01
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