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141/2001
Stand: 18.05.2001
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Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft gefordert

/Familie/Antrag

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung soll den Entwurf eines Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vorlegen, das für Betriebe gültig ist, auf die das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung findet. Dies fordert die PDS in einem Antrag (14/6032). Mit dem Gesetz sollen nach dem Willen der Fraktion Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet werden, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese müssten je nach Beschäftigtenzahl ganz oder teilweise von ihren Aufgaben freigestellt werden und sämtliche personellen, sachlichen und räumlichen Mittel sowie alle notwendigen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten.

Als weitere gesetzlich zu bestimmende Maßnahmen nennt die PDS verbindliche Gleichstellungspläne für Unternehmen ab 100 Beschäftigten sowie die Schaffung eines transparenten und diskriminierungsfreien Einstellungs- und Beförderungsverfahrens und Quotierungsregelungen zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen bei Einstellung, Beförderung und Ausbildung. Daneben sollen das Betriebsverfassungsgesetz im Sinne einer Gleichstellung geändert, effektive Sanktionen durch ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände geschaffen und die Individualrechte bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und bei Lohndiskriminierung verbessert werden. Vorzusehen sei auch die Schaffung einer nationalen Gleichstellungskommission, die Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Subventionen an Frauenfördermaßnahmen, die Novellierung des Beschäftigtenschutzgesetzes zur Beseitigung sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz, die geschlechterparitätische Besetzung aller Gremien sowie die gleichmäßige Verteilung der Mutterschutzkosten auf alle Betriebe, so die PDS. Die Fraktion plädiert außerdem dafür, Betrieben, die Gleichstellungsmaßnahmen ergreifen, für eine Übergangszeit von fünf Jahren einen materiellen Vorteil zu gewähren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_141/04
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