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142/2001
Stand: 22.05.2001
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Chancengleichheit im Wettbewerb für deutsche Banken herstellen

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich über die deutschen Verhandlungsführer bei den internationalen Verhandlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über neue Eigenkapitalrichtlinien dafür einzusetzen, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen nationalen und international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen aufrechterhalten wird. Eine einseitige Benachteiligung und Belastung für die mittelständische Wirtschaft sei zu vermeiden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (14/6049).

Dazu soll die Regierung sicherstellen, dass es bei der endgültigen Festlegung der Risikogewichte nicht zu einer generellen Erhöhung der Eigenkapitalbelastung für die deutschen Kreditinstitute kommt, vor allem nicht durch Kapitalanforderungen, die nicht risikoadäquat sind. Darüber hinaus sollte der Baseler Ausschuss nach dem Willen der Union nach seinen Entscheidungen eine weitere Konsultation ermöglichen, ehe die neuen Eigenkapitalvorschriften im Oktober dieses Jahres beschlossen und veröffentlicht werden. Die Übergangsfrist im Blick auf die Mindestanforderungen

für die gleichberechtigte Anwendung interner Ratingverfahren solle über das Jahr 2007 hinaus verlängert werden, heißt es in dem Antrag, und dabei so ausgestaltet sein, dass sie allen Bankengruppen die "realistische Chance" bietet, von den Vorteilen der neuen Regelung zu profitieren.

Ferner solle der Baseler Ausschuss darauf verzichten, für Kredite mit einer längeren Laufzeit eine höhere Eigenkapitalunterlegung zu fordern als für den gleichen Kredit an den gleichen Kreditnehmer mit einer kurzen Laufzeit. Wichtige Kreditbesicherungsinstrumente des Mittelstandes in Deutschland seien bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung in angemessener Weise risikomindernd anzuerkennen. Bei der Verwendung des internen Ratingverfahrens dürfe der Besitz von Aktien und Beteiligungen von Banken an dritten Unternehmen nicht als ein deutlich höheres Risiko eingestuft werden als ein entsprechender Kredit an das Unternehmen.

Mit Nachdruck wird die Regierung aufgefordert darauf hinzuwirken, dass auch nach Ablauf der Konsultationsfrist am 31. Mai ein Dialog zwischen der deutschen Delegation, dem Parlament und den betroffenen Verbänden über die noch offenen Punkte stattfindet und Einflussmöglichkeiten von Parlament und Verbänden auf den Fortgang der Verhandlungen erhalten bleiben. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Forderungen, die der Bundestag am 8. Juni 2000 in einem gemeinsamen Entschließungsantrag erhoben hatte, von den deutschen Vertretern bei den Verhandlungen im Grundsatz durchgesetzt werden konnten. Sie hätten ihren Niederschlag in den zweiten Konsultationspapieren des Baseler Ausschusses und der EU-Kommission gefunden. Die aktuell vorliegenden Vorschläge verstärkten die Sorge, so die Union, dass die neuen Regelungen die Eigenkapitalanforderungen bei den Instituten generell erhöhten. Vor allem die mittelständische Wirtschaft in Deutschland würde damit bei der Kreditaufnahme unangemessen belastet und im Wettbewerb benachteiligt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_142/03
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