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148/2001
Stand: 30.05.2001
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Räumliche Aufenthaltsbeschränkung beim Asylverfahren ändern

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Abschaffung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung für Asylsuchende während der Dauer des Anerkennungsverfahrens will die PDS mit einem Entwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes erreichen (14/6129). Die Fraktion bezieht sich in dem vorgelegten Gesetzentwurf darauf, die räumliche Beschränkung des Aufenthalts stelle für Asylsuchende eine starke Beschneidung der persönlichen Bewegungsmöglichkeiten und damit einen gravierenden Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Angeführt wird auch, dass die Genehmigungspraxis je nach Bundesland oder sogar nach zuständigem Sachbearbeiter unterschiedlich sei.. Dies ändere jedoch nichts an der bisherigen rechtlichen Grundposition, wonach Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung im Wiederholungsfall eine Straftat darstellen. Hingegen werde das Ziel der gleichmäßigen Verteilung von Asylsuchenden auf das Bundesgebiet bereits durch die Wohnortzuweisung sichergestellt. Kosteneinsparungen von nicht zu bezifferbarer Höhe erwartet die Fraktion, da mit der Aufhebung auch die Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung sowie für bisherige strafrechtliche Verfahren wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung entfallen würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_148/04
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