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151/2001
Stand: 31.05.2001
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Regierung plant Stiftung für die Geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute

/Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Stiftung öffentlichen Rechts des Bundes für die Geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute einzurichten. Ausgenommen sei das Kunsthistorische Institut in Florenz, das in die Max-Planck-Gesellschaft aufgenommen werden soll, geht aus der Antwort (14/6153) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/5991) weiter hervor. Nach Regierungsangaben sollen die bisher in vier unterschiedlichen Rechtsformen organisierten, teils privatrechtlich, teils öffentlich fundierten Institute in die gemeinsame Stiftung überführt werden.

Einbezogen werden sollen laut Antwort ferner die "Stiftung Deutsche Historische Institute im Ausland" (DHIA) sowie die Phillip-Franz-von-Siebold-Stiftung, die Trägerin des Instituts für Japanstudien. Außerdem solle die Deutsche Morgenländische Gesellschaft als Rechtsträgerin des Orient-Instituts in Beirut und Istanbul dafür gewonnen werden, das Institut auf die öffentlich-rechtliche Stiftung zu übertragen. Dagegen scheidet der Regierung zufolge eine Eingliederung der Bibliotheca Hertziana aus stiftungsrechtlichen Gründen aus. Auch sei die Übernahme des Deutschen Archäologischen Instituts nicht vorgesehen.

Die Arbeit der Institute solle durch eine kleine und effizient arbeitende Geschäftsstelle in Bonn unterstützt werden, so die Antwort, deren Besetzung sich nach den Aufgaben richten werde. Personalentscheidungen seien noch nicht getroffen. Durch die Stiftung sollen die Institute sowohl im wissenschaftlichen als auch im organisatorischen und technischen Bereich gestärkt werden, heißt es weiter. Dabei sei zu betonen, dass die wissenschaftliche und verwaltungsmäßige Autonomie der Institute gewahrt bleiben. Den in der F.D.P.-Anfrage zitierten Vorwurf, die geplante Struktur verschaffe dem Bildungs- und Forschungsministerium größere Eingriffsrechte in deren Arbeit, nennt die Regierung "unberechtigt". Das Gegenteil sei der Fall.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_151/04
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