PDS für Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Berlin: (hib/RAB) Der Pflegebedürftigkeitsbegriff soll weiter und offener gefasst werden, um die Lebensqualität bei Pflegebedarf durch chronische Erkrankung, Behinderung oder im Alter zu sichern. In einem Antrag der PDS (14/6327) heißt es weiter, auf dieser Grundlage sollten Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungsrichtlinien zur Einstufung Pflegebedürftiger überprüft und neu gefasst werden. Weiter fordern die Parlamentarier, Pflege als ganzheitlichen Prozess von Menschenwürde und Lebensqualität wahrzunehmen und umzusetzen. Dabei solle der zu pflegende Mensch in seiner menschlichen Würde und Individualität zum Ausgangs- und Endpunkt aller politischen, ökonomischen und rechtlichen Bemühung gemacht werden. Außerdem sollten Prävention und Selbsthilfemöglichkeiten ausgebaut und gefördert werden, um Pflegekompetenz und Bereitschaft von Angehörigen zu stärken. Zur Erläuterung schreibt die PDS, Betroffene und ihre Angehörigen hätten auf spürbare Unzulänglichkeiten, Mängel und Fehler in der Konstruktion und Umsetzung der Pflegeversicherung verwiesen. Als entscheidendes Hemmnis für die Sicherung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens habe sich vor allem der Pflegebedürftigkeitsansatz in Form einer "Teilkaskoversicherung" gezeigt.