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191/2001
Stand: 04.07.2001
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Gründe für die weitere Beobachtung der PDS durch Verfassungsschutz dargelegt

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat am Mittwochvormittag im Innenausschuss über die Hintergründe, den Anlass und die Perspektiven der Beobachtung der PDS durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder informiert. Danach gibt es gemäß den Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes keinen Anlass, die derzeit offene Beobachtung von Vertretern der PDS oder von ihr zuzurechnenden Organisationen und Einzelpersonen zu beenden. Es hänge einzig von den Betroffenen selbst ab, ob die verfassungsrechtliche Beobachtung fortgeführt werde oder nicht.

SPD und CDU/CSU schlossen sich dieser Erklärung inhaltlich voll an. Die Union sprach Unterschiede bei der Einschätzung innerhalb der Regierungskoalition an. Sie fragte, inwieweit die Position von Bündnis 90/Die Grünen, wonach die PDS-Beobachtung durch den Verfassungsschutz eine "hoheitliche Verrufserklärung" der PDS darstelle, mit der Haltung des Bundesinnenministers vereinbar sei. Dieser habe Meldungen zufolge kürzlich öffentlich erklärt, die "skandalöse Verharmlosung des Mauerbaus zeigt, dass die PDS eben noch nicht in der Demokratie angekommen" sei. Die Bündnisgrünen erklärten dazu, die Auseinandersetzung mit der PDS finde für sie im Wesentlichen im Parlament statt. Auch sei es fragwürdig, wenn eine Partei, die mit einem klaren Votum der Bevölkerung ins Parlament gewählt worden sei, bei der politischen Auseinandersetzung verfassungsrechtlich diskreditiert werde.

Die F.D.P. konstatierte, durch eine grundlegende Veränderung der politischen Situation in Berlin sei es aus heutiger Sicht eigentlich müßig, über die verfassungsrechtliche Beobachtung der PDS zu diskutieren. Derzeit stehe die PDS unter "schärfster Beobachtung". Jede Äußerung von PDS-Vertretern käme nicht erst nach neun Monaten in den Verfassungsbericht, sondern sei bereits am nächsten Tag Gegenstand irgendeiner Talkshow. Die PDS warf der CDU/CSU vor, Wahlkampfmunition zu suchen. In Wirklichkeit gehe es nicht um PDS und Überwachung, sondern um das Verhältnis der Regierung zur PDS. In Frage zu stellen sei aber auch die Legitimität der Verfassungsschutzberichterstattung.

Hierzu erklärte Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), als Organisation und Verwaltungsbehörde sei das BfV "an Recht und Gesetz gebunden". Solange selbst bei einer offenen Beobachtung ohne weitere nachrichtendienstliche Instrumente bei der PDS und ihrem Umfeld tatsächliche Anhaltspunkte zu Bestrebungen festgestellt würden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Zweifel zu ziehen oder "zu überwinden", wie dies erst kürzlich erfolgt sei, habe der BfV gar keine andere Möglichkeit, als seine Beobachtungen fortzuführen. Die SPD bekräftigte dies. Sie erklärte, es sei völlig legitim, aufzuschreiben, was Einzelne oder Gruppen, die der PDS zuzurechnen seien oder ihr angehörten, sagen und oder tun.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_191/02
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