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204/2001
Stand: 19.07.2001
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Reisende müssen der Aufforderung zur Feststellung ihrer Identität nachkommen

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Von der Polizei oder vom Bundesgrenzschutz (BGS) angesprochene Reisenden sind verpflichtet, der Aufforderung zur Feststellung ihrer Identität nachzukommen. Insbesondere steht es ihnen nicht zu, die Aushändigung von Ausweispapieren unter Hinweis auf nicht erfolgte Kontrollen bei anderen Personen zu verweigern. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/6656) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6285) zu vorgeblichen "Übergriffen des BGS". Im konkreten Fall waren die Maßnahmen der Kontrollbeamten des BGS "von Anfang an als rechtmäßige Amtshandlungen erkennbar", so die Antwort. Die in Zivilkleidung eingesetzten Beamten hätten unter Vorzeigen ihres Dienstausweises die Aushändigung von Ausweispapieren gefordert.

Eine Mitnahme zur nächsten Dienststelle und die Anwendung unmittelbaren Zwanges hätten die Reisenden durch ihr Verhalten selbst zu verantworten, wenn sie gegenüber herbeigerufenen uniformierten Beamten körperlichen Wiederstand leisteten oder versuchten, die Dienstwaffe eines Beamten zu entreißen. Im Weiteren legt die Regierung dar, es gebe keine Gesetze, wonach einzelne Personen wegen ihrer Hautfarbe herausgegriffen und einer Ausweiskontrolle unterzogen werden können. Dies wäre auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Vielmehr würden lageabhängig Kontrollen durchgeführt, um den erheblich gestiegenen unerlaubten Einreisen nach Deutschland oder in die Schengener Partnerstaaten Einhalt zu gebieten und eine häufig damit einhergehende grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_204/08
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