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236/2001
Stand: 07.09.2001
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2,6 Millionen Haushalte nach dem Eigenheimzulagengesetz gefördert

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Seit 1995 sind bis zum Jahr 2000 rund 2,6 Millionen Haushalte mit Eigenheimzulagen in einem Volumen von rund 13 Milliarden DM gefördert worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6861) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6821). Mit dem Eigenheimzulagengesetz von 1995 wird der Erwerb und der Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum durch Zulagen maximal acht Jahre lang gefördert. Den Angaben zufolge gab es im vergangenen Jahr 360.000 Förderfälle mit einem Volumen von 1,9 Milliarden DM, 1999 700.000 Förderfälle mit 3,4 Milliarden DM, 1998 680.000 Förderfälle mit 3,3 Milliarden DM, 1997 580.000 Förderfälle mit 2,8 Milliarden DM, 1996 330.000 Förderfälle mit 1,5 Milliarden DM und 1995 rund 16.200 Förderfälle mit 60 Millionen DM. Im Jahr 2000 seien 1,16 Millionen Zulagen in der Grundförderung für den Neubau, 729.500 Kinderzulagen bei Neubauten und 260.000 Ökozulagen bei Neubauten ausgezahlt worden. Die Zahl der gezahlten Zulagen beim Wohnungserwerb aus dem Bestand habe in der Grundförderung 1,32 Millionen, bei der Kinderzulage 745.000 und bei den Ökozulagen 3.600 betragen. 25.300 Mal sei die Grundförderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und 21.000 Mal die entsprechende Kinderzulage gezahlt worden. Für Erweiterungen und Ausbauten habe es in der Grundförderung 129.000 Zulagen und 88.000 Kinderzulagen gegeben.

Die im vergangenen Jahr erstmals geförderten Fälle gibt die Regierung bei der Neubau-Grundförderung mit 180.000, bei der Neubau-Kinderzulage mit 122.000 und bei den Neubau-Ökozulagen mit 60.500 an. Die entsprechenden Zahlen für den Wohnungserwerb aus dem Bestand lauten bei der Grundförderung 164.000, bei der Kinderzulage 103.000 und bei den Ökozulagen 330. Für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen seien erstmals 770 Grundförderungen und 530 Kinderzulagen, bei Erweiterungen und Ausbauten 15.800 Grundförderungen und 11.400 Kinderzulagen ausgezahlt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_236/06
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