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239/2001
Stand: 17.09.2001
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"Europatauglichkeit" der Deutschen Bundesbank verbessern

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die "Europatauglichkeit" der Deutschen Bundesbank verbessern, indem deren Zentrale in Frankfurt am Main gestärkt wird. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (14/6879) hervor. Die Bundesbankzentrale sei Ansprechpartner für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Mit dem Entwurf will die Regierung Strukturen schaffen, die es dem Bundesbankpräsidenten erlauben, eine der wirtschaftlichen Bedeutung Deutschlands in der Eurozone angemessene Position im ESZB einzunehmen. Dazu soll die Bundesbank einen Vorstand erhalten, der aus Präsident, Vizepräsident und vier weiteren Mitgliedern besteht. Der Vorstand habe die bislang von Zentralbankrat, Direktorium und den Vorständen der Landeszentralbanken wahrgenommenen Aufgaben zu übernehmen. Entfallen sollen die eigenständigen Entscheidungsbefugnisse der Vorstände der Landeszentralbanken. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, der Plankostenrechnung und des Investitionsplans sowie bei der Geschäftsverteilung im Vorstand und der bankinternen Aufgabenverteilung zwischen der Zentrale und den Hauptverwaltungen dürfe nicht gegen den Präsidenten entschieden werden können, so die Regierung.

Das Bundesbanksystem berücksichtige den föderalen Aufbau der Bundesrepublik und fördere eine dezentrale Aufgabenwahrnehmung, heißt es weiter. Die neun Hauptverwaltungen mit dem Namenszusatz "Landeszentralbank" sollen erhalten bleiben. An der Spitze dieser Hauptverwaltungen stehen nach Regierungsvorstellungen künftig Landeszentralbankpräsidenten, während die Vorstände der Landeszentralbanken als Organ entfallen. Die Landeszentralbankpräsidenten sollen aber nicht im Bundesbankvorstand vertreten sein und dessen Weisungen unterliegen. In Fragen der Geldpolitik, der Finanzmarktstrukturen und der Wirtschaftsentwicklung blieben sie regionale Ansprechpartner für Kreditwirtschaft, mittelständische Unternehmen und Landesregierungen.

Der Bundesrat lehnt den Entwurf ab, da er der Bedeutung der Landeszentralbanken verkenne und der föderalen Struktur der Bundesrepublik sowie der dezentralen Struktur der deutschen Kreditwirtschaft und der mittelständischen Unternehmen nicht ausreichend Rechnung trage. Regionale Auswirkungen geldpolitischer Entscheidungen könnten nur in einem Gremium diskutiert werden, in dem die Regionen angemessen vertreten seien. Die Länderkammer weist auch die Herabstufung der Landeszentralbankpräsidenten zu weisungsabhängigen "Regionaldirektoren" zurück. Zwingend notwendig sei dagegen deren gleichberechtigte Beteiligung im Bundesbankvorstand. Auch sei am Verfahren der Bestellung der Landeszentralbankpräsidenten festzuhalten. Notwendig sei es ferner, den Landeszentralbanken gesetzliche Zuständigkeiten zuzuweisen. Der Bundesrat sieht die Gefahr einseitiger Personalentscheidungen und die Verquickung allgemein-politischer und geldpolitischer Interessen auf Grund der personalpolitischen Befugnisse des Bundesbankpräsidenten. Die Regierung hält in ihrer Gegenäußerung an ihrem Entwurf fest. Sie weist darauf hin, dass der Zentralbankrat seine Aufgaben und damit seine Existenzberechtigung mit dem Übergang der geldpolitischen Kompetenz auf die europäische Ebene verloren habe. Der Bundesrat wird aufgefordert, bei den parlamentarischen Beratungen eine konstruktive Haltung einzunehmen, damit das Bundesbankstrukturreformgesetz Anfang 2002 in Kraft treten könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_239/09
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