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283/2001
Stand: 31.10.2001
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Agrarstrukturförderung verstärkt am Nachhaltigkeitsprinzip ausrichten

/Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung hält nach eigenen Angaben eine verstärkte Ausrichtung der Agrarstrukturförderung am Nachhaltigkeitsprinzip für erforderlich. Wie sie in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Bericht über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zum Rahmenplan 2002 bis 2005 (14/7057) weiter mitteilt, soll dazu die Förderung zur Umstellung auf ökologischen Landbau ausgebaut werden. Ebenfalls erweitert werden sollen die Förderung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch und regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte sowie die Agrarumweltförderung. Ferner soll dem Bericht zufolge die Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm stärker an einer besonders tiergerechten und flächengebundenen Tierproduktion sowie die Ausgleichszulage an einer nachhaltigen und standortangepassten Flächenbewirtschaftung ausgerichtet werden.

Nach Regierungsangaben hat der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) auch für den GAK-Rahmenplan 2001 bis 2004 Änderungen beschlossen, da nach der BSE-Krise neue Prioritäten gesetzt werden sollten und der Finanzplafonds des Bundes wegen BSE-bedingter Mehrausgaben um 125 Millionen DM auf 1,59 Milliarden DM abgesenkt werden musste. Priorität sei hier ebenfalls den Fördermaßnahmen eingeräumt worden, die eine umwelt-, natur- und tiergerechte Qualitätsproduktion, eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung sowie die Umstellung auf den ökologischen Landbau zum Ziel haben. Außerdem wurde vereinbart, so der Bericht, dass Investitionen von anerkannten Betrieben des ökologischen Landbaus und solchen, die hierauf umstellen, sowie Investitionen in besonders tiergerechte Haltungssysteme bevorzugt berücksichtigt werden sollen.

Zusammen mit den Landesmitteln können der Unterrichtung zufolge im Haushaltsjahr 2001 zur Umsetzung der Maßnahmen des Rahmenplans etwa 2,6 Milliarden DM eingesetzt werden. Wie die Regierung feststellt, haben den größten Anteil davon mit 35 Prozent die Maßnahmen zur Verbesserung der ländlichen Strukturen, gefolgt von der Förderung zur Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen mit 30 Prozent. Im Haushaltsjahr 2002 sehe der Regierungsentwurf Bundesmittel von 943 Millionen € (1,845 Milliarden DM) vor, woraus sich ein Plafond an Bundes- und Landesmitteln von rund 3 Milliarden DM errechne, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_283/07
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