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289/2001
Stand: 07.11.2001
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Beschwerden über Bundesbehörden sachgerecht bearbeiten

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für eine sachgerechte Bearbeitung von Beschwerden über Bundesbehörden hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) "zur Erwägung" zu überweisen.

Mit der Eingabe beschwerte sich der Petent über das Eisenbahnbundesamt (EBA) sowie über das BMVBW, die seine Beschwerden über die Lärmbelästigung durch eine Verschrottungsanlage auf einem Bahngelände in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung nicht sachgerecht bearbeitet hätten. Er hatte sich zunächst an das EBA gewandt und sich dort über die seiner Meinung nach "unzumutbare" Lärmbelästigung beschwert. Die Verschrottungsarbeiten fänden auf einem Freigelände statt und es gebe keinerlei Schutzmaßnahmen. Nachdem das EBA drei kleine Maßnahmen angekündigt hatten, die allerdings den Petenten nicht befriedigten, wandte er sich an das BMVBW, damit das Ministerium im Rahmen seiner Aufsicht gegenüber dem EBA für umfassende Schutzmaßnahmen eintrete. Das BMVBW habe jedoch im wesentlichen die Position des EBA übernommen und hielt weitere Maßnahmen für nicht erforderlich. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss wiederholte seiner Position und betonte, dass alle angekündigten Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt worden seien.

Mit diesen Ausführungen des Ministeriums gab sich der Ausschuss nicht zufrieden. Die "ausführlichen und sachgerechten Darlegungen des Petenten" seien nicht von der Hand zu weisen und verlangten nach einer umfassenderen Aufklärung sowie einer eingehenderen rechtlichen und tatsächlichen Würdigung als es bisher der Fall gewesen sei. Insbesondere sollte stärker als bisher die Tatsache berücksichtigt werden, dass das betreffende Bahngelände, auf dem die Verschrottungsanlage betrieben werde, unmittelbar an ein "reines Wohngebiet" im Sinne der Baunutzungsverordnung angrenze, so der Ausschuss.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_289/01
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